Urteil Haftstrafe nach Macheten-Angriff auf Drogendealer

Krefeld. Wäre es nach dem Staatsanwalt gegangen, wären die drei Angeklagten trotz ihrer umfassenden Geständnisse mit Haftstrafen bis zu viereinhalb Jahren bestraft worden. Sie hatten Mitte letzten Jahres einen Drogendealer in dessen Wohnung überfallen, um Geld und Drogen zu erbeuten.

Im Landgericht ist das Urteil gesprochen worden.

Foto: Archivbild Andreas Bischof

Der 22-jährigen Haupttäter hatte das Opfer mit einer Machete schwer verletzt. In einem ungewöhnlich emotionalen Plädoyer machte der Staatsanwalt seinem Ärger Luft, dass die Beschuldigten aus ihren Vorstrafen nichts gelernt und sich auch nicht um eine Drogentherapie bemüht hätten.

Die Zweite Große Kammer des Landgerichts folgte allerdings mehr der Verteidigung und verhängte mildere Strafen. So kam der Haupttäter wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung mit dreieinhalb Jahren Haft davon. Dass der Täter mit der Machete um sich schlug, sei nicht geplant, sondern eine Kurzschlussreaktion gewesen.

Er sei von der heftigen Gegenwehr der Freundin des Dealers überrascht worden und in Panik geraten. Zwar hatten alle Angeklagten den Überfall gemeinsam geplant, eine gefährliche Körperverletzung sah das Gericht bei den Mittätern jedoch nicht. Sie wurden wegen versuchter besonders schwerer Erpressung und versuchten Besitz von Betäubungsmitteln verurteilt.

Der 32-Jährige erhielt zweieinhalb Jahre Haft, der 24-Jährige unter Einbeziehen einer Vorstrafe drei Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe. Er hatte den Tipp gegeben und Schmiere gestanden. Seine damalige Freundin hatte die Wohnung ausgekundschaftet. Ein Sachverständiger hatte die drei Täter begutachtet und stellte fest, dass alle strafrechtlich verantwortlich sind.

Es lägen keine psychischen Krankheiten vor und auch der Drogenkonsum ändere nichts daran. Es fehle ihnen allerdings an Einsicht, weshalb eine Drogentherapie voraussichtlich erfolglos sei. Weitere Delikte seien daher wahrscheinlich. Der Haupttäter muss sich demnächst wegen eines weiteren Überfalls verantworten. „Da kommt noch was auf Sie zu“, sagte der Richter.