Gericht Haftstrafen für Paketmarken-Betrüger

Zwei Angeklagte hatten Konten ausgespäht und mit den Daten Fremder einen Schaden von 7900 Euro angerichtet.

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Krefeld. Für den Betrug mit Paketmarken sind die zwei Angeklagten (26 und 27 Jahre alt) zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Den Jüngeren der beiden Angeklagten bestrafte das Krefelder Schöffengericht mit einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe, der Ältere bekam ein Jahr und zwei Monate. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Und beide Männer müssen je 1000 Euro an die Organisation Ärzte ohne Grenzen zahlen.

Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt, und der Jüngere bekommt einen Bewährungshelfer. Die positive Aussage seiner vorherigen Bewährungshelferin hat wohl dazu geführt, dass die Kammer sich noch einmal zu einer Strafaussetzung durchgerungen hat. Von der ursprünglichen in der Anklage genannten Schadenssumme von fast 10 000 Euro blieben nach der dreitätigen Verhandlung zwar nur 7900 Euro übrig.

Doch das Gericht war, trotz eines drohenden weiteren Verfahrens, davon überzeugt, dass die beiden Angeklagten maßgeblich an der Organisation und Umsetzung des Betrugs beteiligt waren.

Die Männer hatten bei der Post Paketmarken für den Medikamentenversand bestellt und auch erhalten. Die belasteten Konten waren jedoch manipuliert, die Konteninhaber hatten Mühe, die Belastungen rückgängig zu machen. Die beiden Verteidiger, die jeweils Freisprüche beantragt hatten, überlegen zur Zeit mit ihren Mandanten, ob Berufung gegen das Urteil eingelegt werden soll.