Krefeld Hammer-Mord: Angeklagter war in Behandlung
56-jähriger Krefelder hat gestanden, seine Frau erschlagen zu haben. Das Gericht muss nun klären, ob er zur Tatzeit schuldfähig war.
Krefeld. Dass der geständige 56-jährige Krefelder K. vor einem halben Jahr seine wehrlose Ehefrau A. (55) brutal mit einem Hammer erschlagen hat, ist unstrittig, so der Vorsitzende der 2. Großen Strafkammer des Krefelder Landgerichtes. Im Mittelpunkt der Verhandlung steht vielmehr die Frage ob und inwieweit der Beschuldigte im Zeitpunkt der Tat aufgrund einer psychotischen Erkrankung schuldunfähig war.
In diesem Fall wäre der Mann geschlossen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Laut Anklage war K. davon überzeugt, über Jahre hinweg von seiner Frau betrogen worden zu sein. Als sie ihn dann verlassen wollte, sägte er im Keller den Stil eines Hammers ab, umwickelte das Hammergewicht mit Klebeband und verstaute das Werkzeug in der Fahrertür seines Autos.
Der durchaus gefasst wirkende K. erklärte dem Gericht, dass das Ehepaar am Sonntag noch Verwandtenbesuche gemacht hätte, es aber auf der Rückfahrt auf der A 44 wieder zum Streit gekommen wäre. Da nahm er das Hammerteil und schlug ihr noch auf der Autobahn dreimal gegen den Kopf.
Auf dem Standstreifen habe er ihr dann weitere Hiebe versetzt und später das Fahrzeug in der Tiefgarage vor seinem Haus in Fischeln abgestellt. „Ihre letzten Worte waren, dass ich immer Recht hatte!“ Nachdem K. am nächsten Tag seinen Chef mit den Worten: „Es fließt Blut!“ angerufen hatte, alarmierte der Spediteur die Polizei. Zu dem Zeitpunkt war das gebürtig aus Kasachstan stammende Paar über 35 Jahre verheiratet gewesen.
Der wahnhafte Argwohn gegenüber seiner Frau wurde von mehreren Zeugen bestätigt. Seine erwachsenen Kinder sagten aus, dass sich der Vater erst vor einigen Jahren veränderte. Da habe er plötzlich mehr als 30 Kilogramm abgenommen und unter heftigen Kopfschmerzen gelitten.
Auch sei er in 2013 in psychologischer Behandlung gewesen, hätte diese aber abgebrochen. Auch Kolleginnen der Reinigungskraft bestätigten dass A. ständig von ihm kontrolliert wurde und der Chef des eifersüchtigen Lkw-Fahrers musste sogar unterbinden, dass seine Frau bei seinen Nachtschichten mit im Führerhaus saß. „Ich wollte nur, dass sie nachts bei mir ist, damit sie nicht fremdgehen kann“, erklärte K. seine Maßnahme vor Gericht.
Das sei immer wieder passiert, einmal habe man sie sogar mit einem Arbeitskollegen einen Swinger- Club in Krefeld verlassen sehen. An die Namen seiner Informanten indes konnte er sich nicht erinnern. Er wüsste aber genau, dass er vor 36 Jahren damals noch in Kasachstan nur durch die schwarze Magie seiner zukünftigen Ehefrau und Schwiegermutter in eine Ehe gezwungen wurde, die sein Leben ruinierte. Neben ihren ausschweifenden Männerkontakten hätte sich seine Frau auch in Deutschland einer von zwei Nachbarinnen angeführten Sekte angeschlossen, die sie zum Teufel gemacht hätte. Die Verhandlung wird fortgesetzt.