Herr und Hund hatten „Schaum vorm Mund“

Staffordshire-Mischling verletzte einen Passanten schwer. Sein ebenfalls aggressiver Halter kam mit Geldstrafe davon.

Krefeld. Carsten L. (Name von der Redaktion geändert) redet sich fast in den "Probeknast". So nennt der Staatsanwalt die angedrohte Ordnungsstrafe für den 35-Jährigen, der wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht steht. Sein Hund, ein Staffordshire-Boxer-Mischling, hat vor mehr als zwei Jahren auf der Uerdinger Straße unangeleint und ohne Maulkorb einen Mann angefallen und ihn am Arm schwer verletzt.

Carsten L., der ein langes Vorstrafenregister aufweist, schiebt die Schuld in einer wahren Redeflut immer wieder auf andere. Auch die Bedrohung einer Zeugin vor einem Supermarkt ("Du wirst sterben, dafür sorge ich") habe es nie gegeben, beteuerte er wortreich. Die Gegenargumente des Staatsanwalts unterbricht er mehrfach. Dieser kündigt daraufhin die Ordnungsstrafen an.

Darüber ist der Angeklagte so erbost, dass er damit droht, ab sofort "gar nichts mehr" zu sagen. Während der Verhandlung stellt sich heraus, dass er bereits zwei Tage zuvor unangenehm aufgefallen

war. Im Dienstzimmer des Gerichtsgebäudes wollte er einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellen. Dabei soll er die Angestellten bedroht und beleidigt haben. In der Verhandlung erneuert er seinen Antrag, den der Richter ablehnt.

Kleinlaut zugeben muss der Angeklagte hingegen, dass er sein Tier hätte anleinen müssen. Eine 34-jährige Zeugin, die er nach dem Vorfall bedroht hatte, schilderte den Angeklagten so: "Er war superaggressiv und hatte wie sein Hund Schaum vorm Mund."

Laut Polizeiprotokoll konnte Carsten L. "den Hund nur mit Mühe unter Kontrolle halten". Das Tier kam anschließend ins Tierheim. Nachdem er auch dort jemand angegriffen hatte, wurde der Hund eingeschläfert. Darin sieht der Richter einen gewissen Milderungsgrund. "Sie haben ja sicher sehr an dem Hund gehangen", meint er.

Das Strafmaß fällt mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro plus zwei Mal 100 Euro Ordnungsstrafe milde aus.

Der Staatsanwalt hatte sieben Monate Gefängnis mit einer dreijährigen Bewährungs- frist gefordert.