Hohe Feinstaub-Belastung: Wird Krefeld zur Umweltzone?
Die Stadt lässt die Feinstaub-Belastung hochrechnen. Klagen sind aufgrund der Ergebnisse aber nicht ohne weiteres möglich.
Krefeld. In wenigen Tagen wird Gewissheit darüber herrschen, wie stark die Feinstaub-Belastung in vielen Bereichen Krefelds wirklich ist. Dann sollen die Ergebnisse einer Untersuchung durch ein Ingenieurbüro vorliegen.
Eine frohe Botschaft ist nicht unbedingt zu erwarten - womit die Liste der Feinstaubbelastungen in der Stadt wohl deutlich länger werden dürfte. Schließlich haben Berechnungen bereits gezeigt, wo starke Belastungen zu erwarten sind. Die werden zurzeit noch in einem so genannten Feinscreening handfest abgesichert.
Ist Krefeld nun auf dem Weg zur Umweltzone, in der Autos nur noch mit der entsprechenden Plakette fahren dürfen? Laut Umweltamtsleiter Helmut Döpcke werden die Ergebnisse des Feinscreenings, sobald sie vorliegen, zunächst überprüft und bewertet.
Frühestens Ende des Monats werde das der Fall sein. Zwar sind Döpcke schon einige Werte bekannt. "Zu denen möchte ich mich aber erst äußern, wenn alles vorliegt", sagte er.
Gerade erst ist bekannt geworden, dass 2008 im Hafen die Zahl der erlaubten Tage mit Grenzwert-Überschreitung mit 76 mehr als doppelt so hoch war wie erlaubt. 35 dürfen es laut einer EU-Verordnung sein. Dass der für das Hafengebiet verordnete Luftreinhalteplan nicht ausreichend greift, räumt Döpcke ein. Über die weitere Vorgehensweise werde man sich nun mit der Bezirksregierung verständigen, sagte er.
Dass auch Stahldorf erheblich belastet ist, hat die Stadt seit Ende Dezember sogar schriftlich. Da hatte das NRW-Umweltministerium bekanntgegeben, dass der Stadtteil durch das Edelstahlwerk nicht nur durch Nickel und Chrom stark belastet ist, sondern auch durch Feinstaub.
Dem Verdacht, dass dies auch am Inrath der Fall sein könnte, kommt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz jetzt nach, indem es am Dienstag Am Schluff für ein Jahr eine Messstation installiert hat.
Viele der zwölf Gebiete, die nun im Rahmen des Feinscreenings näher untersucht werden, sind typische Bereiche für Feinstaub-Belastungen. Häuserschluchten an viel befahrenen Straßen etwa, die an die Corneliusstraße in Düsseldorf erinnern, wo es Jahr für Jahr überhöhte Werte gegeben hat (außer im zurückliegenden).
Begutachtet werden zwölf Gebiete an Nassauerring, Blumentalstraße, Oranierring, Kreuzung Moerser Straße/Blumentalstraße, Nordwall, Ostwall, südliche Kölner Straße, Kreuzung Obergath/Kölner Straße sowie Gladbacher Straße.
Doch selbst wenn dort rechnerisch eine zu hohe Feinstaubbelastung festgestellt wird, ist dies noch längst nicht die Grundlage für eine Klage von Anwohnern: "Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar 2007 festgestellt, dass die Bürger ein Recht auf saubere Luft haben. Es gibt aber ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem vergangenen Jahr", so Umweltamtsleiter Döpcke. Demnach hat der Bürger zunächst einmal das Recht auf einen Luftreinhalteplan.
Dabei ist es unerheblich, ob die erhöhte Belastung rechnerisch oder durch Messungen nachgewiesen ist. Wenn in dem Luftreinhalteplan Maßnahmen genannt werden, die aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer Reduzierung der Belastung führen, dann hat der Bürger schon keine rechtliche Handhabe mehr für eine Klage.
Und da auch keine Fristen gelten, innerhalb derer diese Maßnahmen zum Erfolg führen müssen, kann die Feinstaubbelastung im Extremfall über Jahre hinweg nahezu unverändert sein.