Theaterplatz Ist das Seidenweberhaus ein Denkmal?

Eine erste Einschätzung will die zuständige Behörde Ende November vorlegen. Verwaltung beantwortete im Bauaussschuss Fragen.

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Ohne weitreichende Sanierungen ist der Betrieb des Seidenweberhauses nur noch drei Jahre aufrecht zu erhalten. Dann ist das Gebäude 43 Jahre alt und Teile der Technischen Gebäudeausstattung sowie der Veranstaltungstechnik sind laut Einschätzung der Verwaltung nicht mehr voll funktionsfähig. Bevor die Politik im kommenden Jahr darüber entscheiden kann, ob die Veranstaltungshalle abgerissen und neugebaut oder aber aufwendig saniert werden soll, muss die Frage nach der Denkmalwürdigkeit des Hauses beantwortet sein.

Mit einer ersten Einschätzung des Amtes für Denkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland ist frühestens Ende November zu rechnen. Auf Antrag der UWG-Frau Ruth Brauers prüft das Amt die architektonische, historische Bedeutung des Seidenweberhauses.

Dazu waren Vertreter zuletzt im vergangenen Juni zu Besuch im Haus am Theaterplatz. „Die Stadt Krefeld geht davon aus, dass hier keine Denkmalwürdigkeit vorliegt“, teilte ein Stadtsprecher damals auf Nachfrage mit. Auch wegen der stählernen Brandschutztreppe, die aus Sicherheitsgründen nachträglich 2014 angebaut werden musste.

Vor der Grundsatzentscheidung will Ruth Brauers von der Verwaltung noch einige Fragen beantwortet wissen. Die Antworten erhielt sie am Dienstagabend im Bauausschuss. Danach hat die Stadt damals für den Bau des Seidenweberhauses keine Fördermittel von Land oder sonstigen Organisationen erhalten. „Eine Förderung ist nicht bekannt“, sagt die Verwaltung. Doch selbst, wenn eine geleistet worden wäre, „hätte dies aufgrund der langen Betriebszeit keine Auswirkungen mehr.“

Die Verwaltung verneint die Annahme Brauers, dass man für den reinen Baukörper (ohne technische und Innenausstattung) eine Nutzungsdauer von 80 Jahren zugrunde legen kann. Man müsse von 40 Jahren ausgehen. Die Frage, ob die jetzt anstehende gründliche Sanierung der bisherigen Nutzungsdauer von 40 Jahren entspricht und somit die aufzubringenden Kosten angemessen sind, bejaht die Fachverwaltung.

„Ohne diese Maßnahme ist die Nutzung ab 2019 nicht mehr zulässig.“ Einer der beiden im Gutachten vor einem Jahr vorgestellten Vorschläge sieht den Abriss und Neubau des Seidenweberhauses vor.

Brauers will deshalb wissen, ob ein Abriss gerechtfertigt wäre, um das in zentraler innerstädtischer Lage befindliche Grundstück anderweitig zu nutzen beziehungsweise zu vermarkten. Die pragmatische Antwort der Verwaltung darauf lautet: „Da es sich um ein Grundstück in zentraler innerstädtischer Lage handelt, wird im Falle des Abrisses von einer guten Vermarktbarkeit ausgegangen.“