Jobcenter: Körperverletzung war gar keine
Krefeld. Das Verfahren gegen einen 28-jährigen Krefelder wegen Körperverletzung ist gestern vom Amtsgericht Krefeld eingestellt worden. Dem Mann war vorgeworfen worden, im Januar dieses Jahres einen Sicherheitsmitarbeiter des Jobcenters am Fütingsweg geschlagen zu haben.
Der aus dem Düsseldorfer Gefängnis vorgeführte Angeklagte bestätigte seinen Besuch im Jobcenter, stritt aber die Körperverletzung ab. Er sei in Aufregung auf den Ausgang zugerannt, dabei habe ihn der Mitarbeiter mit der Hand beiseite geschoben. Der als Zeuge vernommene Sicherheitsmann sagte aus, dass er bei einer Taschenkontrolle gestört worden und angerempelt worden sei.
Eine Verletzung habe er nicht erlitten, doch sei er gestrauchelt und gegen eine Scheibe gestürzt. Seine Schutzweste habe Schlimmeres verhindert. Er erwähnte auch, dass der Angeklagte sich ein paar Tage später bei ihm entschuldigt habe. Aufgrund dieser Sachlage und da der Angeklagte zur Zeit eine einjährige Haftstrafe abbüßt, machte der Staatsanwalt selbst den Vorschlag, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Dies nahm die Vorsitzende Richterin auf und verfügte im Einvernehmen mit allen Beteiligten die Einstellung. hw