Jugendschutz Kampf gegen Alkohol für Kinder
Krefeld · Um schwarze Schafe unter den Händlern zu finden, überprüft der Kinder- und Jugendschutz mit Hilfe von Testkäufern, ob Ladeninhaber sich an die Gesetze halten.
„Zwei Päckchen Marlboro, bitte.“ Ganz bestimmt geht der Satz über Annas Lippen. Ihre Freundin Sophie schaut ein wenig nervös drein – die beiden sind 16. Der Kiosk-Mitarbeiter greift ohne weitere Einwände zum Regal und legt den Mädchen die Zigaretten hin. Kein „Kann ich mal eure Ausweise sehen?“, schließlich sehen die beiden älter aus als sie sind. Anna bezahlt, verabschiedet sich und verlässt mit Sophie den Laden. Ein paar Meter weiter kommen sie zum Stehen, atmen tief durch. Ihre Beute übergeben sie zwei Mitarbeitern des Kinder- und Jugendschutzes der Stadt Krefeld sowie jemandem vom Ordnungsamt. Auch ein Lebensmittelkontrolleur ist anwesend. Denn Anna und Sophie (Namen von der Redaktion geändert) sind Testkäufer.
Mit derartigen Aktionen versucht die Stadt mithilfe von Jugendlichen, schwarzen Schafen auf die Schliche zu kommen. Schließlich dürfen die Betreiber nach dem Jugendschutzgesetz unter 18-Jährigen keine Tabakwaren und unter 17-Jährigen keinen Alkohol aushändigen.
In diesem Jahr sind bereits
14 Läden negativ aufgefallen
Trotzdem sind im vergangenen Jahr 15 von 37 kontrollierten Läden negativ aufgefallen (weitere Zahlen siehe Kasten). In diesem Jahr waren es bisher 14 Fälle bei 47 Kontrollen. Und auch im Fall von Anna und Sophie zeigt sich, dass es einige Lücken im System gibt. Daher gehen die Mitarbeiter der Stadt sofort in den Kiosk und konfrontieren den Mitarbeiter mit seinem Verstoß gegen Paragraph 10 des Jugendschutzgesetzes zu „Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren“.
„Viele Betreiber machen sich keine Gedanken über das Gesetz“, sagt Scarlett Kaulertz vom Kinder- und Jugendschutz der Stadt Krefeld. Hauptsache verkaufen, hieße die Devise. Um für das Thema Jugendliche und Alkohol/Tabak zu sensibilisieren, kontrolliert der Fachbereich zwei- bis dreimal im Jahr stichprobenartig Läden, die entweder in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind oder in denen aufmerksame Bürger beobachtet haben, dass Jugendliche leicht an Zigaretten und alkoholhaltige Getränke kommen. Ein Verstoß ziehe empfindliche Strafen nach sich, sagt Kaulertz. Ein Bußgeld im dreistelligen Bereich sei in vielen Fällen absolut normal.
Testkäufe mit Minderjährigen seien nach bestehender Rechtslage zulässig, wenn sie von der für den Jugendschutz zuständigen Ordnungsbehörde veranlasst werden. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Testperson den Verkäufer nicht durch Drängeln zum Gesetzesverstoß verleitet.
Bei Anna und Sophie läuft alles rechtens ab. „Wir haben eine Einweisung bekommen, in der uns erklärt wurde, was wir dürfen und was nicht“, erzählen die beiden. „Auch wie wir uns in brenzligen Situationen verhalten sollen, wird mit uns besprochen.“ Darauf achte Kaulertz besonders. „Den Jugendlichen wird in solch einer Situation viel abverlangt, weshalb wir ihnen vorher genaue Anweisungen geben“, sagt sie. Sollten sich die Testkäufer nicht sicher sein oder eine Situation eskalieren, stünden drei bis vier Mitarbeiter draußen in unmittelbarer Nähe bereit.
Zu Letzterem ließe sie es aber gar nicht erst kommen, betont Kaulertz. „Nachdem die Jugendlichen uns die Waren übergeben haben, übernehmen wir.“ Schließlich reagierten einige der Geschäftsleute nicht immer positiv auf die Kontrollen. „Das müssen die Jugendlichen nicht mitbekommen“, sagt die Stadtmitarbeiterin.
Immer wieder sind erwischte Verkäufer uneinsichtig
In den Fällen uneinsichtiger Verkäufer werde ihr immer wieder bewusst, dass ihr und ihren Kollegen noch viel Arbeit bevorstehe, ergänzt Kaulertz. Dabei sei das Gesetz klar in seiner Definition und die Gefahren von Alkohol sowie Zigaretten ziemlich offensichtlich, findet sie. Deshalb wird der Streifzug des Fachbereichs zur Sensibilisierung auch weitergehen, so lange es derartige Ausreißer gibt.
Auch Anna und Sophie kennen die Auswirkungen und kritisieren, mit welcher Leichtigkeit sie an diese Waren kommen. Sie sind Testerinnen aus Überzeugung, sehen bei vielen Gelegenheiten, wie ihre Mitschüler beispielsweise in der Pause rauchen oder sich bei Partys betrinken. „Das wollen wir nicht, es ist schädlich für den Körper. Deshalb setzen wir ein Zeichen.“