Körperverletzung und Raub: Verhängnisvolle Einladung zum Trinken

Seit Montag müssen sich zwei 22 und 24 Jahre alte Männer wegen schwerer Körperverletzung und Raubes vor dem Landgericht verantworten.

Krefeld. Am Ende bettelte P. nur noch um sein Leben. Der 46-Jährige lud in einer lauen Julinacht zwei Unbekannte in seine Krefelder Wohnung ein, um dort bei einem Bier über das gemeinsame Hobby Angeln zu reden und den beiden Männern eine prachtvolle Hechttrophäe zu zeigen. Dies sollte sich als folgenschwerer Fehler herausstellen.

Die beiden Männer fügten P. unmittelbar nach der Ankunft in dessen Wohnung schwerste Verletzungen zu und raubten ihr Opfer daraufhin auch noch aus. Mit letzter Kraft schleppte sich P. nach eigener Aussage zu einer Telefonzelle, um die Polizei zu alarmieren.

Am Montag nahm die zweite große Strafkammer des Landgerichts die Verhandlung gegen die geständigen Angeklagten K. (24) und M. (22) auf, die beide polnischer Herkunft sind und zum Teil von einer Dolmetscherin bei der Verhandlung unterstützt werden.

Die beiden Männer räumten zum Prozessauftakt ein, ihr Opfer nach vorherigem Alkohol- und Drogenkonsum (Marihuana und Amphetamin) morgens gegen zwei Uhr an einem Kiosk getroffen zu haben und dann mit ihm in dessen Wohnung gegangen zu sein, um sich dort weiter zu unterhalten — über das Angeln.

Nach Aussage der beiden Angeklagten kam es dann aufgrund einer Unterhaltung von M. und K. in ihrer Muttersprache zum Streit mit P., in dessen Folge die beiden Angeklagten ihr Opfer mit Schlägen und Tritten misshandelten.

„Er hat meinen Freund geschubst und dann hab’ ich ihn zweimal geschlagen. Dann haben wir ihn auch getreten“, räumte M. im Gerichtssaal ein. Das Opfer erlitt durch die Schläge und Tritte eine Gehirnerschütterung und mehrere Prellungen im Oberkörperbereich. Polizeibeamte sagten zudem aus, dass sie eine Blutlache in der Wohnung des Geschädigten vorgefunden hätten, der sich nach dem Überfall fünf Tage in stationärer Behandlung befand und wegen der Schwellungen im Gesicht kaum reden konnte.

Unklar ist der angebliche Einsatz einer Soft-Air-Pistole geblieben, mit der M. dem 46-Jährigen zu Beginn der Auseinandersetzung unters Auge geschossen haben soll. Von einem geplanten Raub wollten die beiden Angeklagten indes nichts wissen und erklärten, dass ihnen die Idee, dem wehrlosen Opfer noch wertvolle Gegenstände und Bargeld zu entwenden, „ganz spontan“ gekommen sei.

Die Liste der gestohlenen Sachen ist indes lang. Dem Geschädigten wurden 136 Euro Bargeld sowie ein Handy, ein Fernglas, ein DVD-Player, eine Playstation, Ringe und Ohrringe gestohlen. Die Verhandlung wird am 11. Dezember um 9 Uhr fortgesetzt.