Justiz 6000 Euro Strafe für Hehler

Krefeld · Bei einem Krefelder sind 35 gestohlene E-Bikes entdeckt worden. Zuvor wurde der Mann von drei Unbekannten zusammengeschlagen. Nun musste er sich wegen des Verdachts der Hehlerei vor dem Amtsgericht verantworten.

Am 19. Mai 2020 wurden insgesamt 35 E-Bikes der Marke Gazelle in Krefeld sichergestellt.

Foto: WZ/Drabben

Am Freitagvormittag musste sich ein 42-jähriger Krefelder wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Hehlerei vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten. Dem Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, 35 E-Bikes der Firma Gazelle, die zwischen dem 8. Juli 2019 und dem 17. Mai 2020 in den Niederlanden gestohlen wurden, gewinnbringend weiterverkaufen zu wollen. Dem Krefelder soll dabei bewusst gewesen sein, dass es sich um Hehlerware gehandelt hat.

Verantwortlich dafür, dass der Angeklagte sich vor Gericht verantworten musste, ist eine Gewalttat an diesem selbst vom 17. Mai 2020, im Zuge dessen die E-Bikes entdeckt worden sind. Drei maskierte Männer hatten den damals 38-Jährigen am späten Sonntagnachmittag, als dieser seine Garage öffnete, um sein Auto darin zu parken, attackiert und mit der Faust mehrfach auf ihn eingeschlagen. Anschließend sollen die Unbekannten mit dem Mobiltelefon und der Geldbörse des Opfers als Beute geflohen sein. Der Angeklagte wurde bei dem Raub so schwer verletzt, dass er in ein nahegelegenes Krankenhaus eingeliefert werden musste. Im Zuge der weiteren polizeilichen Ermittlungen stießen die Beamten auf die 35 E-Bikes, die aus unterschiedlichen Orten in den Niederlanden gestohlen wurden. Die hochwertigen Zweiräder haben einen Wert von jeweils mehreren tausend Euro.

Beteiligte vereinbaren Ratenzahlung

Obwohl ein mutmaßlich wichtiger Zeuge nicht zum Verhandlungstermin am Freitag erschienen war, konnte dennoch ein Urteil gefällt werden. Das Verfahren sei schließlich schon alt und man wolle zum Abschluss kommen, hieß es vonseiten der Strafrichterin. Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Richterin einigten sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit darauf, dass der Angeklagte innerhalb von sechs Monaten eine Strafzahlung in Höhe von 6000 Euro zahlen muss, ansonsten würde der Fall neu aufgenommen werden. Dem Vorschlag des Angeklagten den Betrag in zwei Monatsraten a 3000 Euro zu zahlen wurde von der Strafrichterin stattgegeben.

Die niederländischen Ermittler versuchen indes weiter die ursprünglichen Halter der hochpreisigen Räder ausfindig zu machen. Ein Teil der E-Bikes sei dabei schon an die eigentlichen Eigentümer zurückgegangen.