Anliegerbeiträge Streit um Anliegerbeiträge ist noch nicht vorbei
Krefeld · Die vom Landtag beschlossene Entlastung geht der SPD nicht weit genug. Die CDU fordert, dass die Anlieger am Blumenplatz nicht zur Kasse gebeten werden.
Im Dezember hat es der Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen: Grundstückseigentümer sollen von der Hälfte der bisher fälligen Straßenausbaubeiträge befreit werden. Die damit verbundenen Belastungen sorgen immer wieder für Ärger. So zuletzt kurz vor Weihnachten, als die Stadt Krefeld in der Bezirksvertretung West ihren Plan vorlegte, die Anwohner des Blumenplatzes an den Kosten für dessen Umbau zu beteiligen. Wie wird es mit den Straßenausbaubeiträgen in der Stadt Krefeld jetzt weiter gehen?
CDU: Ausbaubeiträge sind
ein notwendiges Übel
In Sachen Blumenplatz bezieht die CDU-Fraktion eine klare Position. „Es kann nicht sein, dass die Anwohner für Nacharbeiten zur Kasse gebeten werden. Unsere Vertreter in der Bezirksvertretung West haben zu Recht deutlich gemacht, dass wir damit nicht einverstanden sind, dass Bürger nun zahlen sollen, nur weil die Stadt bei der Ausführung so lange gewartet hat“, erklärt der Planungsexperte der Fraktion, Jürgen Wettingfeld. Denn die neuen Maßnahmen würden nicht mehr über die Förderung „Stadtumbau West“ finanziert. Das führe dazu, dass nun doch Ausbaubeiträge fällig werden, was vorher nicht der Fall gewesen wäre. „Noch ärgerlicher wird es, wenn die Verwaltung Bürgern auf konkrete Nachfrage hin mitteilt, dass auf sie keine Beiträge zukommen können“, so Wettingfeld.
Grundsätzlich sehe die CDU die Straßenausbaubeiträge aber als „notwendiges Übel“ an, um die Sanierung von Straßen zu finanzieren. Die CDU im Land habe sich bereits seit Jahren dafür eingesetzt, dass Bürger weniger stark belastet und Härtefälle vermieden werden. „Mit dem vom Landtag verabschiedeten Gesetz bekommen wir nun als Stadt die Möglichkeit, die Bürger zu entlasten“, so Wettingfeld.
Man dürfe in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass Straßensanierungen auch den Bürgern zu Gute kommen – durch die gestiegene Wohnqualität und die damit verbundene Wertsteigerung ihrer Immobilie. „Übrigens sah die SPD in Regierungsverantwortung jahrelang keine Notwendigkeit, hier etwas zu ändern. Angekommen in der Opposition, sieht das plötzlich anders aus“, sagt der CDU-Ratsherr.
Das Gesetz sieht vor, dass die Bürger bis zu 50 Prozent entlastet werden – wer bisher zum Beispiel 10 000 zahlen sollte, wird künftig nur mit 5000 Euro zur Kasse gebeten. „Dazu kommt, dass es auch endlich ein Recht auf Ratenzahlung gibt und der Zinssatz für Stundungen gesenkt wird. In Härtefällen wird der Beitrag sogar ganz gestundet. Das war bisher nicht möglich und wurde von der SPD-Vorgängerregierung sogar abgelehnt“, hebt Jürgen Wettingfeld hervor.
Die SPD-Fraktion setzt sich nach Auskunft ihres Vorsitzenden Benedikt Winzen auch nach der Entscheidung der Landesregierung dafür ein, „dass die Kostenbeteiligung an Straßenausbaubeiträgen für Anwohner abgeschafft wird und das Land den wegfallenden Anliegeranteil 1:1 übernimmt“. So entstehe keine zusätzliche Belastung der städtischen Haushalte und somit der Bürger. „Entsprechende Anträge haben wir in den politischen Gremien bereits im letzten Sommer gestellt“, so Winzen. Eine mündliche Stellungnahme der Verwaltung solle dazu im Bauausschuss am 22. Januar erfolgen.
Ohne eine Änderung der Landesgesetzgebung seien der Stadt die Hände gebunden. Denn das Kommunalabgabengesetz NRW sehe eine zwingende Beitragserhebungspflicht vor.
Nach Schätzungen des Landesbauministeriums, so Winzen, belaufe sich die Höhe der landesweit erhobenen Straßenausbaubeiträge auf jährlich bis zu 127 Mio. Euro. Dies bedeute, dass gerade einmal die Hälfte dieser Kosten durch das Landes-Förderprogramm in Höhe von 65 Millionen Euro gedeckt wäre. „Es darf daher davon ausgegangen werden, dass in der Folge das Windhundprinzip gilt und zahlreiche Kommunen im Regen stehen gelassen werden.“
SPD: Am Blumenplatz ist Stadt zur Beitragserhebung verpflichtet
Im konkreten Fall der Neugestaltung des Blumenplatzes würde die SPD-Fraktion laut Winzen gerne auf eine Erhebung von Anliegerbeiträgen verzichten. „Jedoch ist die Verwaltung an die Beitragserhebungspflicht gebunden.“
Zur Begründung führt Winzen aus, dass erst während der Durchführung der Bauarbeiten festgestellt worden sei, dass auf den wurzelschonenden Aufbau verzichtet und nunmehr ein regelkonformer Ausbau durchgeführt werden konnte. Daraus folge notwendigerweise die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Abschnitte Jägerstraße (von Blumenplatz bzw. Jägerstraße Haus Nr. 75 bis Kornstraße), Kornstraße (von Blumenstraße bis Jägerstraße) und Blumenplatz (von Blumenstraße bis Jägerstraße). Beitragsfähig seien die Kosten für die Beleuchtung aller drei Straßenabschnitte (Anliegeranteil: 65 %), für die Fahrbahn (70%) und die Parkflächen (80%) der Kornstraße.