Brauchtum Folgende Regeln sind beim Osterfeuer einzuhalten

Krefeld · Beim Aufschichten von Brennholz sollte darauf geachtet werden, dass sich keine Tiere dort einnisten.

Schönes Ritual, gefährlich für Tiere: Feuer an Ostern sind ein beliebtes Event.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Das höchste christliche Fest, Ostern, steht kurz bevor. Neben Süßigkeiten, Osterhase und -Lamm gehört für viele Krefelder auch ein traditionelles Osterfeuer zum Fest dazu. Da der Ostersonntag in diesem Jahr bereits auf den 31. März fällt und damit verhältnismäßig früh ansteht, könnten die Temperaturen dementsprechend noch kalt sein und man in Versuchung kommen, kurzfristig selbst ein Osterfeuer zu entzünden. Dass man als Privatperson dies nicht so einfach machen darf, ist im Landesimmissionsschutzgesetz festgehalten. Demnach ist das Verbrennen von Gegenständen unter freiem Himmel gänzlich verboten, wenn Nachbarn oder die Allgemeinheit dadurch entweder belästigt oder auch gefährdet werden könnten.

Jedoch gibt es Ausnahmen von dieser Regelung. So wird örtliches Brauchtum, sprich eine Brauchtumsveranstaltung (darunter fällt auch das Osterfeuer), prinzipiell nicht als erhebliche Belästigung oder Gefährdung angesehen. Sollten somit Kindergärten, Schulen oder kirchliche Gemeinden im Rahmen einer Osterfeier ein offizielles Feuer entfachen, so bedarf es keiner ordnungsbehördlichen Ausnahmegenehmigung.

Feuer bei starkem Wind unverzüglich löschen

Dabei müssen dennoch gewisse Sicherheitsaspekte eingehalten werden. So muss das Feuer während der Verbrennung stets von zwei volljährigen Personen beaufsichtigt werden. Sollte starker Wind herrschen, darf kein Feuer entzündet werden, um eine potenziell unkontrollierte Ausbreitung der Flammen zu vermeiden. Folglich ist auch ein bestehendes Feuer bei stark aufkommenden Wind sofort zu löschen.

Weiterhin ist es wichtig, dass sich in einem Radius von 15 Metern um das Feuer keine brennbaren Materialien befinden, falls doch einmal ein Funke durch den Wind davongetragen wird. Des Weiteren macht die Stadt Krefeld darauf aufmerksam, dass ein Osterfeuer nicht größer als ein Meter mal ein Meter sein darf. Hinzu kommt, dass als Brennmaterial nur unbehandeltes, trockenes Holz verwendet werden darf und eine starke Rauchentwicklung vermieden werden muss.

Laut Naturschutzbund (Nabu) kann der beliebte Osterbrauch auch für viele heimische Tiere gefährlich werden. So können sich unter Holzhaufen, die oftmals schon längere Zeit vor dem Fest aufgeschichtet werden, unter anderem Igel, Kröten und Mäuse befinden. Zudem besteht die Gefahr, dass Vögel, wie etwa der Zaunkönig oder das Rotkehlchen, diese als Brutstätte nutzen. Aber auch andere Kleinstlebewesen können sich unter dem Holz befinden. „In unserer ausgeräumten Landschaft sind Totholzhaufen attraktive und wichtige Lebensräume für Insekten und Amphibien“, erklärt Julian Heiermann vom Nabu. Damit keine Tiere einem Osterfeuer zum Opfer fallen, empfiehlt die Nabu Schnittholz erst kurz vor dem Abbrennen aufzuschichten. Auch sei es wichtig, dass aufgehäufte Material am Tag des Anzündens vorher vorsichtig umzuschichten, damit die Tiere die Möglichkeit erhalten, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.

Am besten wäre es laut Nabu jedoch, wenn Schnittholz und Reisig erst gar nicht verbrannt werden, sondern in der Landschaft liegen bleiben würden. Da sowohl das Holz, als auch die kleinen Äste wichtigen Lebensraum und Unterschlupf für Vögel und Kleintiere bieten. Auch würde bei frisch geschnittenem Holz aufgrund des erhöhten Feuchtigkeitsgehaltes die Verbrennung anders verlaufen und der Qualm deutlich mehr Schadstoffe enthalten. Zudem empfiehlt der Nabu Papier oder getrocknete, dünne Zweige, anstatt von Benzin, zum Anzünden zu verwenden, um eine Verunreinigung des Grundwassers oder Verschmutzung des Bodens zu vermeiden.