Urteil Seniorin durch Medikament gestorben - Arzt vor Gericht freigesprochen

Krefeld · Ein Arzt an einer Krefelder Klinik ist vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Er sei zu Unrecht angeklagt worden, urteilte die Richterin.

Ein Klinik-Arzt ist in Krefeld vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Ein Klinik-Arzt ist in Krefeld vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit dem Tod einer 77 Jahre alten Patientin freigesprochen worden. Der 34-Jährige sei zu Unrecht angeklagt worden, sagte der Richter am Donnerstag. Es habe der falsche Arzt auf der Anklagebank gesessen, sagte der Verteidiger des Mannes.

Der Mediziner hatte vor mehr als fünf Jahren in der Notaufnahme einer Krefelder Klinik der Patientin ein Gichtmedikament verordnet und verabreicht. Die Frau war fünf Tage später an einer Überdosierung gestorben.

Im Prozess stellte sich heraus, dass der Arzt der Frau das Medikament in der akuten Situation aber geben durfte. Der eigentliche Fehler sei gewesen, dass das Medikament der Frau später auf der Station weiter verabreicht worden sei - und das auch noch in überhöhter Dosis, obwohl sie es aufgrund bekannter Vorerkrankungen nicht weiter hätte erhalten dürfen.

Das Gichtmittel, „das weiß jeder Internist“, sagte ein medizinischer Sachverständiger, „ist nur zur Akut- aber nicht zur Dauerbehandlung geeignet“. Für die Dauergabe sei der Arzt in der Notaufnahme nicht verantwortlich gewesen. Die Stationsärzte hätten die Medikation überprüfen müssen, dies aber nicht getan.

Der Nebenklägeranwalt forderte die Staatsanwaltschaft daraufhin auf,
Ermittlungen gegen die betreffenden Ärzte aufzunehmen.
Die Anklagevertreterin beantragte schließlich einen Freispruch: Der angeklagte Mediziner habe damals wohl als Einziger „lupenrein korrekt“ gehandelt.

(dpa)