Anliegerbeiträge Straßenlaternen: Abrechnung noch nicht verjährt
Krefeld · Stadt fühlt sich durch juristische Bewertung des Landgerichts Düsseldorf gestärkt. Danach wird Krefeld kein finanzieller Schaden in Höhe von 620 000 Euro entstehen.
Im Fall einer möglichen Verjährung von Anliegerbeiträgen für Straßenlaternen fühlt sich die Stadt Krefeld durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestärkt. Nach Auffassung der Richter beginne die Verjährungsfrist erst mit der förmlichen Abnahme einer Baumaßnahme, nicht bereits mit deren technischer Fertigstellung. Das sagt die Stadt auf Anfrage unserer Zeitung.
Mit der Stellungnahme bezieht sich die Stadt auf einen vergleichbaren Streitfall. Ein Krefelder Bürger hatte sich gegen Anliegerbeiträge gewehrt, dann aber seine Klage wieder zurückgezogen. Die Stadt Krefeld bat allerdings die zuständige Düsseldorfer Richterin dennoch um eine juristische Einschätzung.
Die Stadt Krefeld geht nun davon aus, dass bei der Erneuerung von Straßenlaternen an acht Straßenabschnitten in den Jahren 2013 und 2014 entgegen ihrer eigenen ursprünglichen Annahme keine Verjährung eingetreten ist. Der zunächst angenommene finanzielle Schaden für die Stadt in Höhe von rund 620 000 Euro bliebe somit aus. Denn als Konsequenz aus dieser rechtlichen Bewertung werde die Stadt jetzt die ausstehenden Anliegerbeiträge erheben. Eine höchstrichterliche Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts liegt allerdings noch nicht vor, eine Klage gegen die Beiträge ist weiter möglich.
Um Verjährungsprobleme künftig zu vermeiden, so die Stadt, seien in die neue Beauftragung für die Erneuerung von Straßenlaternen Vorgaben aufgenommen worden, die klare Richtlinien festsetzen. „Unter anderem wird eine intensivere Information und Beteiligung von Stadt und Kommunalbetrieb Krefeld, eine förmliche Abnahme der Maßnahme sowie die Vorlage der Schlussrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach der technischen Fertigstellung vorgeschrieben“, erklärt die Stadt.
In einem zehnseitigen Bericht hatten die Krefelder Rechnungsprüfer erst jüngst bemängelt, dass es unter anderem an einer klaren Vereinbarung darüber fehlte, „wer was und wann zu unternehmen und zu kommunizieren hat.“ Auch habe es Abstimmungs- und Kommunikationsprobleme zwischen der Verwaltung und den Stadtwerken sowie der Netzgesellschaft Niederrhein als Auftragnehmer gegeben.
Dem zuständigen Fachbereich waren die fehlenden Abrechungen im Frühjahr 2019 selbst aufgefallen. Ab diesem Zeitpunkt ging die Verwaltung davon aus, dass die Beiträge nicht mehr erhoben werden können, da der Zeitpunkt der technischen Fertigstellung und damit der Abschluss der Maßnahme mehr als vier Jahre zurück liegt. Dieser Sicht widerspricht jetzt die juristische Einschätzung aus Düsseldorf.