Männer ausgeraubt Gerichtsprozess in Krefeld: Vater und Sohn sieben Stunden gefoltert
Krefeld · Einem 36-Jährigen wird vorgeworfen zwei Männer stundenlang gefoltert und dann ausgeraubt zu haben. Der Angeklagte schweigt vor dem Krefelder Landgericht zu den Vorwürfen.
Knapp sieben Stunden sollen ein 36-jähriger Angeklagter und mehrere, noch unbekannte Komplizen, zwei Männer gefoltert und ausgeraubt haben. Dafür muss sich der Mann seit Mittwoch vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, dass er und seine Mittäter im Februar 2018 in die Wohnung der beiden mutmaßlichen Opfer, die Vater und Sohn sind, eingedrungen sei. Das sei noch auf normalem Wege gelungen. Denn auf Klopfen wurde die Tür geöffnet. Aber dann soll die Gewalt direkt losgegangen sein. Einem der Männer sei sofort mit einer Holzlatte auf den Kopf geschlagen worden. In der Wohnung wurde weiter auf den Mann eingeschlagen und er wurde an einen Stuhl gefesselt. Auch der andere Mann sei nach anfänglicher Gegenwehr gefesselt worden.
Sieben Stunden lang sollen die Opfer gequält worden sein
Der Angeklagte und seine Mittäter hätten im weiteren Verlauf Bargeld, eine EC-Karte und eine Pkw-Schlüssel zu einem VW Touareg, den sie später entwendet hätten, Mobiltelefone, einen Laptop und Kreditkarten an sich genommen. Eines der Opfer habe auf Drohungen die Pin-Nummer zur EC-Karte genannt. Zwei der Mittäter seien später zu einer Bankfiliale gegangen und hätten mit der entwendeten Karte 500 Euro abgehoben. Später soll noch einmal Bargeld in unbekannter Höhe abgehoben worden sein. Um die beiden Männer weiter unter Druck zu setzen, sollen sie immer weiter geschlagen worden sein.
Erst nachdem der Angeklagte und die weiteren Täter die Wohnung schließlich verlassen hätten, haben die Geschädigten die Polizei informieren können. Da sollen aber schon nahezu sieben Stunden Zeit vergangen sein.
Im Prozess am Mittwoch sagte der Angeklagte nichts zu den Vorwürfen. Es ist allerdings nicht klar, ob er überhaupt schuldfähig ist. Dazu soll ein medizinischer Gutachter bestellt werden. Dieser soll außerdem feststellen, ob der Angeklagte wegen einer Drogensucht in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden soll.
Dieses Gutachten soll möglichst zum nächsten Termin der Verhandlung Ende März fertig sein.