NRW verschärft Verordnung für Busse und Bahnen Verstoß gegen die Maskenpflicht: Wer verhängt das Bußgeld?
Krefeld · In der kommenden Woche will das Land NRW bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sofort ein Bußgeld von 150 Euro verhängen.
Drei neue Corona-Fälle meldet der Fachbereich Gesundheit der Stadt. Auf der anderen Seite werden aber auch drei weitere Personen als genesen geführt. Damit bleibt aktuell (Stand: Donnerstag, 0 Uhr) die Gesamtzahl der infizierten Krefelder wie am Vortag bei 48. Im Krankenhaus befindet sich nur noch eine Person (Vortag zwei), diese muss aber intensiv-medizinisch behandelt und auch beatmet werden. Die sogenannte 7-Tages-Inzidenz ist auf zehn zurückgegangen (Vortag 13). Seit Beginn der Corona-Pandemie sind in Krefeld jetzt insgesamt 743 Fälle bestätigt worden, davon gelten 671 als genesen. 24 Personen sind leider verstorben. Im Krefelder Diagnose-Zentrum sind inzwischen 11 189 Erstabstriche genommen worden, 75 Ergebnisse stehen noch aus. Die Zahl der Quarantänen beträgt 2446.
Kommunaler Ordnungsdienst begleitet Fahrkartenkontrolleure
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat am Mittwochnachmittag und -abend (16.30 Uhr bis 21.30 Uhr) Fahrkartenkontrolleure der Stadtwerke Krefeld begleitet. Insgesamt waren dabei 40 Ansprachen wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht (32 in Straßenbahnen und acht an Haltestellen) erforderlich. Davon wurden in 31 Fällen die Mund-Nasen-Bedeckung nicht richtig getragen – eine Person hatte keine dabei. Diese Person wurde, nach Aufnahme der Personalien, der Bahn verwiesen.
In der kommenden Woche will das Land NRW bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sofort ein Bußgeld von 150 Euro verhängen. Die alte Coronaschutzverordnung laufe am kommenden Dienstag aus, in der neuen ab Mittwoch strebe man dann die verschärfte Regelung für Maskenverweigerer an, sagte ein Sprecher von Landesverkehrsminister Hendrik Wüst (CDU). Bisher werden Bußgelder in NRW nur erhoben, wenn Fahrgäste sich trotz wiederholter Aufforderung weigern. Man hoffe, mit dem sofortigen Bußgeld eine abschreckende Wirkung zu erzielen, erläuterte der Sprecher. Im bevölkerungsreichsten Bundesland sind die Züge oft rappelvoll. Eine konsequente Maskenpflicht zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung sei von zentraler Bedeutung. Wo weniger kontrolliert werde, falle der Umgang mit der Maskenpflicht mitunter „sehr lax“ aus.
Wie genau die verschärfte Regelung umgesetzt werden soll, ist laut einem Ministeriumssprecher noch offen. Man wolle aber dabei bleiben, dass das Verhängen von Bußgeldern in der Zuständigkeit von Ordnungsämtern und Bundespolizei bleibe. Auch die SWK in Krefeld haben noch keine Informationen. Man warte auf die neue Verordnung, hieß es. Und weiter: „Derzeit gehen wir davon aus, das wir als Unternehmen keine Bußgelder verhängen oder eintreiben werden.“
Bahn ruft bisher in Konfliktfällen die Bundespolizei hinzu
Die Deutsche Bahn teilte mit: „Wir sind mit dem Land in Gesprächen.“ In Konfliktfällen rufe man bisher die Bundespolizei hinzu. „Wir erwarten, dass klar gesagt wird, wer wann was tun darf und auf welcher Rechtsgrundlage“, sagte ein Sprecher des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen. Sollten Zug- oder Busbegleiter künftig auch Bußgelder erheben, „wäre Unterstützung der staatlichen Stellen, etwa in personeller Hinsicht, wünschenswert“. Red/alu