Jahreswechsel Wo Silvester in Krefeld nicht geböllert werden darf
Service | Krefeld · Stadt hat eine Liste von „belebten Orten“ erstellt. Zudem gibt es eine Bannmeile um den Zoo.
In Krefeld wird es an 13 Orten zu Silvester ein Böllerverbot geben. „Für ein stadtweites und grundsätzliches Verbot von Pyrotechnik zu Silvester fehlt die gesetzliche Grundlage“, sagte Oberbürgermeister Frank Meyer. Er machte keinen Hehl daraus, dass er ein bundesweites Böller-Verbot an Silvester begrüßt hätte. Doch Bund und Länder hätten sich darauf geeinigt, ein solches Verbot lediglich für „belebte Plätze“ auszusprechen. Welche Plätze in einer Stadt als „belebt“ gelten, muss die Kommune festlegen. Das hat die Stadt nun in enger Abstimmung mit der Polizei getan. Der Rat erhält dies heute zur Kenntnis.
Als Plätze, an denen es erfahrungsgemäß an Silvester regelmäßig zu größeren Menschenansammlungen kommt, gelten:
- Südliche Innenstadt (Ostwall/Südwall; Südstraße; Lewerentzstraße; Tannenstraße; Lindenstraße)
- Seidenstraße/Schwertstraße/ Dießemer Straße
- Hauptbahnhof inklusive südlicher Bereich
- Schinkenplatz und Umgebung
- Ostwall/Rheinstraße
- Theaterplatz/Friedrichplatz
- rund ums Bleichpfad-Hochhaus
- Stadtpark Fischeln, Rathaus
- Danziger Platz
- Diesel- und Bückerfeldstraße
- Hülser Markt
- Festplatz Traar
- Werkstättenstraße und Hochfelder Straße
An diesen Orten soll das Abbrennen von Feuerwerk verboten sein, wobei noch final definiert werden müsse, wie weit die Zonen genau reichen. Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei werden, so Frank Meyer, mit aufeinander abgestimmten Einsätzplänen die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Ziel der Maßnahme sei es, Menschenansammlungen zu verhindern und dadurch die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
„Wir müssen auch sicherstellen, dass unser Gesundheitssystem nicht zusätzlich belastet wird, damit wir die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung von Covid-19-Erkrankten, aber auch für sonstige Krankheitsfälle haben“, sagte der Oberbürgermeister. Daher appellierte er eindringlich an die Krefelder: „Lasst das Böllern an Silvester in diesem Jahr sein, auch wenn es kein gesetzliches Verbot gibt.“ Darüber hinaus wird die Stadt angesichts der dramatischen Ereignisse der vergangenen Silvesternacht eine Bannmeile im Umkreis von 150 Metern um den Krefelder Zoo erlassen, in der das Abbrennen von Feuerwerk ebenfalls verboten ist. Im vergangenen Jahr hatte eine, schon damals verbotene, sogenannte Himmelslaterne kurz nach Mitternacht das Affenhaus in Brand gesetzt. Mehr als 50 Tiere starben.
Meyer wies zudem darauf hin, dass es grundsätzlich ein gesetzliches Feuerwerksverbot in der unmittelbaren Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen gibt sowie ein Verbot für das „Inverkehrbringen“ und Steigenlassen von „Himmelslaternen“.
Corona-Impfstoff ist „erschütterungsanfällig“
Auf einem „guten Weg“ ist nach Auskunft von Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen die Einrichtung des Impfzentrums auf dem Sprödentalplatz. Man sei am 15. Dezember startklar. Offen sei jedoch, ob an diesem Tag bereits Impfstoff zur Verfügung stehe. Falls nicht, werde man „Trockenübungen“ zu den Abläufen machen
. Kurzfristig wurde die Stadt darüber informiert, dass der fertig konfektionierte Impfstoff nun doch nicht mehr transportiert werden darf. Er sei „erschütterungsanfällig“, so Lauxen. Daher muss nun ein keimfreier Raum auf dem Sprödentalplatz bereitgestellt werden, in dem Apotheker vor Ort den Impfstoff bereitstellen. Sobald der Impfstoff fertig „gemischt“ ist, bleiben sechs Stunden Zeit, um ihn zu verimpfen.
Logistisch knifflig wird es, da nun auch in jedem Alten- und Pflegeheim, in dem mobile Teams impfen sollen, ein keimfreier Raum zum Anmischen des Impfstoffs bereitgestellt werden muss. „Die Heime haben uns aber gesagt, das sei machbar“, sagt Lauxen. Zudem muss die Stadt dem Land jeweils melden, in welcher Einrichtung wie viele Impfdosen benötigt werden, damit diese passgenau dorthin geliefert werden können.