Gericht Zweifache Brandstiftung: 34-jähriger Krefelder freigesprochen
Krefeld · Aufgrund seiner Hunde wurde ein 34-jähriger Krefelder von Zeugen für einen Brandstifter gehalten. Nun wurde er vor Gericht freigesprochen.
Erst hat am 4. November 2017 auf der Duisburger Straße ein Auto gebrannt, kurze Zeit später Balkonmöbel vor einer Erdgeschosswohnung. Schnell stellte die Polizei damals fest: Es war Brandstiftung. Am Donnerstag musste sich dafür ein 34-jähriger Krefelder vor dem Schöffengericht verantworten. Er war aber wohl nicht der Täter, das Gericht sprach ihn frei.
Zeugen hatten am Abend eine dunkle Gestalt mit zwei Hunden mit Leuchthalsbändern spazieren gehen sehen. Genau solche Hunde hat der Angeklagte auch. Der vorbestrafte Mann aus der Nachbarschaft geriet unter Verdacht. Allerdings sei nicht er selbst mit den Tieren unterwegs gewesen, sondern die Mutter seiner Verlobten. Das bestätigte diese auch vor Gericht. Sie war es, die die Feuerwehr alarmiert hatte. Ihr Schwiegersohn in spe sei gar nicht draußen gewesen.
Auch die Staatsanwaltschaft plädierte auf einen Freispruch
Weitere Zeugen konnten den Angeklagten auch nicht identifizieren. Eine Frau hatte die Person auf der Straße aus ihrer Wohnung im zweiten Obergeschoss zwar gesehen, konnte aber mangels Brille nur eine dunkle Gestalt und die zwei Hunde erkennen.
Am Ende plädierte auch die Staatsanwaltschaft für einen Freispruch. Der wurde erst im Februar 2018 wegen anderer Delikte verurteilt. Da sei es doch widersinnig, ein Feuer zu legen, welches polizeiliche Ermittlungen in der unmittelbaren Nachbarschaft nach sich zieht, befand das Gericht.
Ein Täter muss nun noch ermittelt werden. Der Schaden an dem Opel beläuft sich auf rund 5000 Euro. Der Motorraum brannte komplett aus. Auch auf dem Balkon wurde mittels Brandbeschleuniger eine Couch angezündet und zerstört. Weitere Möbel sind ebenfalls verbrannt oder geschmolzen.