Gericht Blaulichtreporter stiftete zu Brandstiftungen an

Krefeld · Das Quartett hatte Strohballen angezündet. Der älteste Angeklagte wollte damit seine Fotos auf einer Krefelder Internetseite unterbringen.

Verurteilt wurden die Jugendlichen wegen der Entzündung der Strohballen. Diese Taten konnten ihnen zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden. Die beiden anderen Taten fielen durch ihre geringere Schwere nicht mehr so sehr ins Gewicht und wurden daher eingestellt.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Vier junge Männer mussten sich am Freitag wegen mehrerer Brände in Krefeld vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Der älteste Angeklagte, ein 19-jähriger Krefelder, hat seine drei Bekannten im Alter von 15, 17 und 18 Jahren zu den Brandlegungen angestiftet. Denn er hat als Blaulichtreporter für eine Krefelder Internetseite gearbeitet, die über das Einsatzgeschehen von Feuerwehr und Polizei in der Stadt berichtet. Um weitere Beiträge dort platzieren zu können, habe er seine Mitangeklagten zu den Taten gebracht. Darum wurde er vom Gericht zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die drei jüngeren Angeklagten wurden ebenfalls zu vierwöchigen Arresten verurteilt, die wegen der Untersuchungshaft als verbüßt gelten. Mindestens viermal soll das Quartett zugeschlagen haben. Am 15. Mai sollen die Angeklagten gegen 23 Uhr Sperrmüll in Brand gesteckt haben. Zwei Tage später haben sie 240 Strohballen eines Bauernhofes an der Straße Boomdyk abgebrannt. Am 31. Mai haben sie an dem gleichen Bauernhof noch einmal 270 Strohballen entzündet. Am 15. Juni sollen sie schließlich versucht haben einen Altpapiercontainer am Laurenz-Lingen-Weg anzuzünden.

Verurteilt wurden die Jugendlichen wegen der Entzündung der Strohballen. Diese Taten konnten ihnen zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden. Die beiden anderen Taten fielen durch geringere Schwere nicht mehr ins Gewicht und wurden eingestellt. Während das Urteil in Bezug auf die drei jüngeren Angeklagten rechtskräftig ist, hat sich der Älteste vorbehalten dagegen Rechtsmittel einzulegen.