Feuer in Mehrfamilienhaus 47-Jähriger wegen Brandstiftung festgenommen

Im Internet kursiert ein Handy-Video eines massiven Polizei-Einsatzes am Samstagmorgen auf der Hubertusstraße. Zu sehen ist, wie ein Mann von vier Polizisten vor dem Wohnhaus festgehalten wird und sich dagegen wehrt.

Der Brand im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses an der Hubertusstraße soll mutwillig gelegt worden sein.

Foto: Lothar Strücken

Er hält einen Gegenstand aus Metall, den ihm eine Polizistin abnimmt. Eine weitere Polizistin schlägt den Mann mehrfach gegen den Kopf, schließlich wird er von den Beamten am Boden fixiert. Vermutlich eine Nachbarin, die wenige Minuten des längeren Einsatzes aus einem oberen Stockwerk mit dem Handy gefilmt hat, ruft herunter: „Übertreibt doch nicht so.“

Was bis dahin geschehen war: Laut Polizei brach gegen 11.40 Uhr in der Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses an der Hubertusstraße ein Wohnungsbrand aus. Die hinzu gerufenen Polizeibeamten trafen vor Ort eine 28-jährige Frau und einen 47-jährigen Mann an, die nicht Mieter sind. Bereits am 29. September hatte es in dieser Wohnung gebrannt, weshalb sie seitdem unbewohnbar ist. Der Mann ist der Polizei als gewalttätig bekannt. Als das Paar aus der verrauchten Wohnung gerettet werden sollte, weigerte sich der Mann. Angesichts seines Widerstands musste laut Polizei unmittelbarer Zwang angewendet werden, „um ihn in Sicherheit zu bringen“. Wie auf dem Video zu erkennen ist, ließ sich der Mann nicht widerstandslos rausbringen und auf der Straße festnehmen.

Gelsenkirchener Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen Vorfall

Die Polizei hat das Paar wegen versuchter schwerer Brandstiftung festgenommen — und umgehend auf das Video reagiert. Das zeige laut Pressemitteilung nur einen Ausschnitt aus einer dynamischen Entwicklung. Der Sachverhalt werde unter allen Aspekten polizeilich und staatsanwaltschaftlich geprüft. Die Frau ist am Sonntag wieder entlassen worden. Gegen den Mann erging Haftbefehl wegen schwerer Brandstiftung und Widerstands. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

Zu seiner Person und möglichen Motiven gibt es Mutmaßungen in den Sozialen Medien. Die meisten Kommentare jedoch sind angesichts des Polizei-Einsatzes entsetzt und werfen vor allem der ihre Fäuste einsetzenden Beamten Polizeigewalt und Willkür vor.

Doch wann und wie darf die Polizei bei ihren Einsätzen Gewalt anwenden? Videos von Polizei-Einsätzen in den USA wie im Fall der tödlich endenen Festnahme des Afroamerikaners George Floyd am 25. Mai dieses Jahres oder von dem Knie eines Polizisten auf dem Kopf eines am Boden Liegenden in Düsseldorf führen verstärkt zu Diskussionen über den Gebrauch körperlicher Gewalt von Ordnungshütern.

Nach herrschender Rechtssprechung kann „jeder polizeiliche Verwaltungsakt“ mit Zwang durchgesetzt werden, wenn ein Betroffener einer polizeilichen Anordnung nicht Folge leistet. Ob die im Krefelder Video zu sehende Anwendung angemessen war, das werden die Polizei Gelsenkirchen und die Krefelder Staatsanwaltschaft zu prüfen haben.