Schreiben des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung Krefelder Stadtverwaltung ermutigt zu Martinszügen

Krefeld · Ursprünglich hieß es, dass in diesem Jahr keine Martinszüge veranstaltet werden dürfen. Nun „ermutigt“ die Stadtverwaltung die Vereine in eine andere Richtung.

In diesem Jahr sind die Martinszüge (hier 2015 in der Innenstadt) abgesagt worden

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Anfang September erklärte Krefelds Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian im Rahmen einer Pressekonferenz: „Die Martinszüge müssen in diesem Jahr ausfallen.“ Sie zählten zu den Straßenfesten – und diese seien bis zum Jahresende untersagt. Spätestens nach dieser Erklärung wurden die Umzüge in der Stadt reihenweise abgesagt.

Einen Monat später kommt die Kehrtwende: In einem Anschreiben des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung vom 2. Oktober werden alle Veranstalter von Martinszügen in der Stadt ausdrücklich „ermutigt, (noch einmal) für sich zu bewerten, ob die Durchführung eines St. Martinszuges dennoch möglich scheint“. Bezug genommen wird dabei auf die Regelung der Corona-Schutzverordnung vom 30. September.

„Das kann doch nicht wahr sein! Von der Planung eines Martinszuges hat die Verwaltung offenbar keine Ahnung“, sagt Bernd Albrecht, langjähriger Vorsitzender des Bürgervereins Lehmheide. Die Vorbereitung dafür nehme etwa ein halbes Jahr in Anspruch. Es gelte unter anderem, Sammler zu organisieren und Musikkapellen zu besorgen. Auch für das Packen der Tüten brauche man Freiwillige.

Rund 1000 Teilnehmer hat der Zug durch Lehmheide. „Darunter sind allein 300 Kita-Kinder“, so Albrecht. Folglich müsste laut Verwaltung ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erarbeitet werden, das auch die An- und Abreise berücksichtigt. Sind mehr als 1000 Personen anwesend, braucht es sogar noch das Einverständnis des zuständigen Ministeriums in Düsseldorf.

„Es sollte vorzugsweise Tonträgermusik während des St. Martinzuges abgespielt werden“, lautet ein weiterer Hinweis. Und: Sollte gesungen oder mit Blasinstrumenten musiziert werden, ist aufgrund des größeren Aerosolausstoßes ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten – zum Publikum sind es vier Meter. Des Weiteren wird empfohlen, auf ein Martinsfeuer im Anschluss zu verzichten. Das Hygieneschutzkonzept soll bis 12. Oktober der Stadt vorgelegt werden.