Krefelderin streitet um Reha-Geld

Silvia Postrach verzichtet aus finanziellen Gründen auf eine Wiedereingliederung, weil sie für Leistungen in Vorkasse treten musste.

Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Silvia Postrach ist genervt von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland: Aufgrund schwerer Krankheit konnte sie über längere Zeit nicht arbeiten. Sie geriet in eine schwierige finanzielle Situation, weil die Deutsche Rentenversicherung das Übergangsgeld nach Ende ihrer Reha-Maßnahme zahlte. „Es ist der Hammer, wie lange sie gebraucht haben, bis das Geld auf meinem Konto war: zwei Wochen nach Ende meiner Reha,“ so die Krefelderin verärgert. Mit 1000 Euro habe sie in Vorkasse treten müssen. „Die Überziehungszinsen blieben auch an mir hängen,“ fügt sie hinzu.

Die 50-Jährige musste sich zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres einer schweren Hüftoperation unterziehen. „Vom Krankengeld zu leben, ist schon schwer genug, aber während meiner ambulanten Rehas wurde es finanziell richtig eng.“ Die Krefelderin beantragte zwar zwei Wochen nach Reha-Beginn eine Zwischenzahlung, um ihre monatlichen Verpflichtungen abzudecken, aber nichts geschah.

Zunehmend nervös telefonierte sie sich die Finger wund und erhielt irgendwann die Information, dass die Bescheinigung der Krankenkasse noch nicht vorliegen würde. Als ihre Reha-Maßnahme beendet war, hatte sie noch keinen Cent ihres Übergangsgeldes auf dem Konto. „Ich finde es unverschämt, dass Arbeitnehmer, die sich in einer Reha-Maßnahme befinden, nicht finanziell abgesichert sind“, sagt Postrach verständnislos.

Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland findet man zum Thema „Übergangsgeld bei medizinischer Rehabilitation“ wenige Infos, unter anderem wie dieses berechnet wird. Dass Betroffene in Vorkasse treten müssen: Fehlanzeige. Weitere Fragen beantworten die lokalen Servicestellen heißt es dort.

Unglücklicherweise hat das Servicecenter in Krefeld geschlossen und Betroffene müssen nun nach Düsseldorf oder Duisburg. Eine Sprecherin der DRV Rheinland: „Für das Übergangsgeld während einer medizinischen Rehabilitation muss der Versicherte in Vorleistung treten, denn etliche brechen die Maßnahme ab.“ Das Übergangsgeld wird nach Vorliegen aller Unterlagen umgehend berechnet, daher sollte die Rücksendung aller Unterlagen — unter anderem die Entlassmitteilung der Klinik - so rasch wie möglich erfolgen. „Nach drei bis fünf Tagen hat der Versicherte das Geld auf dem Konto“, so die Sprecherin. Ist die Vorleistung für Betroffene ein Problem, nennt die Sprecherin folgende Lösungen: „Entweder mit dem Vermieter absprechen oder sich Geld leihen.“ Sind Betroffene besonders auf das Geld angewiesen, könne man das Geld auf Antrag bereits nach 14 Tagen auszahlen.

Das ist noch nicht alles: Aufgrund ihrer Hüft-OP war eines ihrer Beine verkürzt. Postrach: „Noch während der Reha stellte ich einen Antrag auf Hilfsmittel, da meine Sicherheitsschuhe, die ich in der Firma trage, vom Orthopädie- Techniker erhöht werden müssen.“ Einen Tag vor Reha-Ende teilte die DRV Rheinland Postrach mit, dass der Antrag nicht bearbeitet würde, weil sie sich in einer Reha-Maßnahme befindet. „Ich bin auch hier in Vorkasse gegangen, damit der Techniker die Schuhe erhöht und ich arbeiten gehen konnte“, sagt sie. Während ihrer ambulanten Reha erfuhr die Krefelderin von anderen Betroffenen, die Ähnliches erlebt haben sollen.

„Ich habe auf meine Wiedereingliederung verzichtet, weil ich mir diese nicht leisten kann und bin sofort wieder volle acht Stunden arbeiten gegangen. Von den 1243 Euro monatlich kann ich nicht leben“, sagt die Krefelderin, die seit ihrem 17. Lebensjahr in Lohn und Brot steht.