Krefelds Verbrauchertipp Was bei einem neuen Handyvertrag wichtig ist
Krefeld · Die Verbraucherzentrale in Krefeld informiert und berät zu allen möglichen Fragen des Alltags. Worauf bei Abschluss eines neuen Handyvertrags geachtet werden sollte, erfahren Sie hier.
Höhere Übertragungsrate, mehr Datenvolumen, Partnerkarte inklusive – die Telefonshops locken Kunden mit einer Vielzahl vermeintlich günstiger Angebote in die Läden. Ob mit oder ohne Handy, als Flatrate oder Einzelabrechnung, mit Datendrosselung oder ohne – die Anzahl der angebotenen Varianten ist unüberschaubar. Damit Ratsuchende eine Chance haben, in dem Gewirr von Kosten, Extras und Tarifen einen für sie passenden Handyvertrag zu finden, sind Shopbetreiber verpflichtet, Kunden über die wichtigsten Details per Produktinformationsblatt vor einem Vertragsabschluss zu informieren.
„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher berichten, dass diese Vorgabe jedoch nur selten eingehalten wird. Im Gegenteil: Wenn dann ein paar Wochen später die erste Rechnung kommt, ist der Schock natürlich groß“, sagt Peter Lindackers, Leiter der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Krefeld. Um das böse Erwachen zu vermeiden, gibt er wichtige Hinweise, worauf Verbraucher beim Abschluss eines Handyvertrages achten sollten.
Produktinformationsblatt studieren
Die Übersicht enthält die wesentlichen Angaben, die Telefon-, TV- und Internetverträge transparent und miteinander vergleichbar machen. Dazu gehören unter anderem Name des Tarifs, die darin enthaltenen Leistungen, die Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und Preise.
Händler muss informieren
Dieses Blatt muss grundsätzlich für alle Verträge bereitgestellt werden, die einen Zugang zum Internet ermöglichen. Weist der Verkäufer während des Verkaufsgesprächs nicht auf das Produktinformationsblatt hin, sollten Kunden gezielt danach fragen und um einen Ausdruck bitten. Falls sich der Händler weigert, verstößt er damit gegen seine gesetzliche Informationspflicht. Kunden sollten in einem solchen Fall besser nach einem anderen Shop Ausschau halten.
Vertragsbedingungen vor Abschluss genau lesen
Die Informationen des Produktinformationsblatts müssen im Vertrag deutlich ins Auge stechen. Wichtig ist, dass die Auskünfte darin mit den Angaben im Vertrag übereinstimmen und Sonderkonditionen im Vertrag schriftlich ergänzt werden. Kunden sollten auch prüfen, ob sich mündliche Zusagen des Verkäufers exakt im Vertrag wiederfinden. Insbesondere eingeräumte Rabatte gelten oft nur für einen begrenzten Zeitraum und nicht für gesamte Vertragslaufzeit.
Widerruf nicht möglich
Im Gegensatz zum Internet können im Handyshop abgeschlossene Verträge in der Regel nicht im Nachhinein widerrufen werden. Mögliche Ausnahme: Wenn mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags etwa zusätzlich ein vergünstigtes Handy oder ein Tablet erworben wird.
Wer wieder aus dem Vertrag
raus will
Wer es sich zu Hause anders überlegt, ist zunächst an den Vertrag gebunden. Haben Kunden Zweifel, ob der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist, oder stellen sie im Nachhinein fest, dass die Leistungen nicht dem entsprechen, was im Vertrag vereinbart worden ist, sollten Betroffene den Vertrag rechtlich prüfen lassen.