Oberliga Niederrhein KFC: Der Formfehler des Verwaltungsrates
Das Gremium hat laut Satzung keine Befugnis, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einzuberufen. Die getroffenen Beschlüsse wären nichtig.
Krefeld. Die Stimmung ist nicht die beste beim KFC Uerdingen. Mit gelebter Einigkeit an der Vereinsspitze ist es nicht weit her. Vorsitzender Lakis und Stellvertreter Mikhail Ponomarev üben sich gerade nicht in bestern harmonischer Zusammenarbeit. Das sind nicht die wegweisendsten Voraussetzungen, um die Zukunft im Sinne des Clubs und der Mitglieder zu gestalten.
Der Verwaltungsrat hat daher zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung für Dienstag, den 28. Juni, in den Fischelner Burghof, Marienstraße 108, eingeladen. Beginn soll um 19.05 Uhr sein. Das oberste Gremium des Clubs möchte das Votum der Mitglieder einholen, um die Besetzung des Vorstandes zu ändern.
Verwaltungsrat-Chef Andreas Galland hatte in der WZ angekündigt, bei der Versammlung den Vorschlag an die Mitglieder zu richten, den Vorsitzenden Agissilaos „Lakis“ Kourkoudialos abzuberufen. Galland wolle diesen Schritt dann ausführlich begründen. Laut §12 Ziffer 17 der Vereinssatzung kann der Verwaltungsrat auf Empfehlung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung den Vorstand, bzw. einzelne Vorstandsmitglieder abberufen. Gründe sollen erst auf der Versammlung am 28. Juni bekundet werden.
Doch das, was die Mitglieder dann entscheiden, wird nichts wert sein. Weil es nicht rechtmäßig ist. Grund: Der Verwaltungsrat ist nicht berechtigt, eine Mitgliederversammlung einzuberufen. In der Satzung des KFC heißt es in § 11 Ziffer 4 unmissverständlich: Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunktes und des Ortes sowie unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen.
Im aktuellen Fall hat für den 28. Juni aber nicht der Vorstand eingeladen, sondern der Verwaltungsrat. Das Gremium kann nur an den Vorstand das Verlangen richten, eine Versammlung einzuberufen. Das Verfahren, das für normale Mitgliederversammlungen gilt, ist nach Satzung und Gesetz auch bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen anzuwenden. In der KFC-Satzung heißt es dazu in § 11 Ziffer 14: Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Berufung von einem Drittel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und der selben Sache vom Vorstand verlangt wird.
Allein Vorsitzender Lakis und Stellvertreter Mikhail Ponomarev können somit zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen. Verwaltungsrat-Chef Galland hatte die Chance auf eine friedliche Lösung in der WZ begrüßt und gesagt: „Es würde mich auch freuen. Ich möchte betonen, dass Herr Lakis erhebliche Verdienste für den KFC Uerdingen hat. Es wäre gut, wenn wir vernünftig auseinandergehen. Herr Lakis hat immer gesagt, er würde seinen Platz frei machen, wenn ein anderer kommt, der auch bereit ist, viel Geld zu geben. Wir sehen diesen Zeitpunkt jetzt als gekommen an.“
So, wie angedacht, wird daraus offenbar erst einmal nichts werden — durch den Formfehler des Verwaltungsrates.