Gericht Vor Zug gestoßen – Körperverletzung
Krefeld · Ein 35-Jähriger muss ins Gefängnis, weil er in der Nacht des 26. Oktobers des vergangenen Jahres einen Mann im Krefelder Hauptbahnhof vor einen einfahrenden Zug geschubst hatte.
Für zwei Jahre und sechs Monate muss ein 35-jähriger Krefelder ins Gefängnis, der in der Nacht des 26. Oktobers des vergangenen Jahres einen Mann im Krefelder Hauptbahnhof vor einen einfahrenden Zug geschubst hatte. Das entschied das Landgericht am Dienstag.
Das 38-jährige Opfer schaffte es noch so gerade auf den Bahnsteig zurückzuspringen – sein Fahrrad, das mit ihm auf die Schienen fiel, wurde von der Bahn zerfetzt. Der Lokführer hatte die Person in das Gleisbett fallen sehen und eine Notbremsung eingeleitet. Diese hätte aber ohne den Sprung auf den Bahnsteig offensichtlich nicht mehr zur Lebensrettung ausgereicht.
Der Angeklagte war wegen versuchten Totschlags angeklagt. Zum Prozessauftakt hatte er den Schubser auch eingeräumt. Allerdings habe er nicht bemerkt, dass ein Zug einfuhr. Er habe keine Tötungsabsicht gehabt. Letztlich war auch das Gericht nicht von einer Tötungsabsicht überzeugt und verurteilte den Angeklagte nur wegen Körperverletzung und Diebstahl in elf Fällen. Letztere waren Ladendiebstähle, bei denen der Angeklagte Waren im Wert zwischen 24,95 und 134,98 Euro entwendete, um seine Drogenabhängigkeit zu finanzieren.
Dem Schubser war ein Streit zwischen den beiden beteiligten Männern vorausgegangen. Zeugen hatten den Vorfall beobachtet und den Angeklagten bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Das Urteil wurde im Gerichtssaal von allen Beteiligten angenommen. Es ist rechtskräftig.