Missbrauch: Streit um Gutachten
Das Papier ging mit Verspätung an den Verteidiger.
Krefeld. Der Angeklagte am Krefelder Landgericht soll sexuelle Übergriffe auf das ehemalige Nachbarskind begangen haben. Er bestreitet das, daher müssen Gutachten über die Glaubwürdigkeit des Opfers hinzugezogen werden. Dieses hatte zuletzt unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Vorwürfe gegen den Beschuldigten bekräftigt. Der Verteidiger des 61-jährigen Krefelders hatte einen Antrag auf ein zweites Gutachten gestellt, dem Staatsanwaltschaft und Gericht nicht nachkommen wollen.
Laut Richterin verfüge die erste große Strafkammer auch ohne weiteres Gutachten über die notwendige Beurteilungsfähigkeit, um die Glaubwürdigkeit des Opfers feststellen zu können. Allerdings hatte es das Gericht versäumt, der Verteidigung den elfseitigen Bericht mit Hinweis auf diverse Fachliteratur rechtzeitig zuzustellen und dem Verteidiger nur eine Stunde zur Beurteilung zugebilligt.
In dieser Zeit sei eine faire Bewertung der fachlichen Feststellungen des Gutachtens nicht möglich, beklagte dieser. Die Richterin stimmte mit dem Hinweis auf das eigene Versäumnis daher einer Vertagung zu. Das Urteil wird nun am 10. Juli erwartet. wop