Gericht Radlader-Dieb muss hinter Gitter
Krefeld · Niederländer hatte auf der Flucht fast einen Polizisten überfahren.
Der Niederländer Ramon A, der am 16. August 2018 einen Radlader in Hüls gestohlen und auf der Flucht beinahe einen Polizeibeamten überfahren hatte, ist vor dem Amtsgericht Krefeld zur einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Richter Timo Schoppol sah einen Diebstahl eines „besonders schweren Falls“ sowie eine Tätlichkeit gegenüber Polizeibeamten und eine versuchte gefährliche Körperverletzung gegeben.
Dem Angeklagten Ramon A. kamen während des zweiten Verhandlungstages immer wieder die Tränen. Es sprachen die Zeugen, die Krefelder Polizeibeamten Matthias K. und Alexander S. Sie verfolgten gemeinsam die durch ihn gestohlene Landmaschine durch die Dunkelheit des frühen Morgens am 16. August 2018. Der Angeklagte sei mit dem Radlader etwa 45 Kilometer pro Stunde schnell gewesen, sagte Matthias K. im Zeugenstand. Stopp-Hinweise habe er ignoriert.
An einer Straßensperre sei der Radlader dem quergestellten Streifenwagen ausgewichen, steuerte auf einen daneben stehenden Beamten mit „augenscheinlich unvermindertem Tempo“ zu, wie Alexander S. sagte. Dieser sei „zur Seite getreten“, mit „gezogener Schusswaffe.“ Der Angeklagte sei mit seinem Fahrzeug dann in ein Maisfeld abgebogen, habe dort die Maschine abgestellt und zu Fuß geflohen.
Ramon A. hat laut einem Gutachten Kokain genommen
Das ärztliche Gutachten hat ergeben, dass Ramon A. Kokain am Tag der Tat konsumiert hatte und unter Drogeneinfluss stand. Ausfallerscheinungen jedoch sah das Gericht nicht gegeben.
Der Niederländer gab an, Vater eines fünfjährigen Kindes zu sein. Er habe eine Verlobte, vor zwei Jahren habe er erstmals Kokain konsumiert. Nach dem Tod des Vaters habe der Konsum zugenommen. Nun wolle er aber nichts mehr anrühren. Ramon A. lebe von Sozialhilfe, zuletzt war er Dachdecker zwei Jahre in der Schweiz. Vorbestraft ist er schon: Einfache Körperverletzung, schwerer Diebstahl, Bedrohung und auch wegen Drogenbesitzes. Den Diebstahl des Radladers hatte er bereits gestanden.
Die Staatsanwaltschaft sah eine versuchte Körperverletzung. Der Fahrer habe eine Schädigung des Beamten „billigend in Kauf genommen.“ Der Staatsanwalt plädierte für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Den Fall eines gemieteten Wagens im April, den der Niederländer aber nicht zurückbrachte und irgendwo abstellte, deuteten die Ankläger als Unterschlagung. Die Verteidigung argumentierte, Ramon A. habe in einer extremen Stresssituation gehandelt. Seine Aussage, den Polizisten an der Straßensperre nicht gesehen zu haben, sei Glauben zu schenken. Man könne keinen Vorsatz unterstellen. Die Tat sei zudem nicht auf seinem Mist gewachsen. Der Angeklagte hatte angegeben, er sei wegen Drogenschulden unter Druck gesetzt worden.