Finanz-Ausschuss berät OB Meyer schlägt zeitweilige Steuerbefreiung für Tierheimhunde vor

Krefeld · Wer einen Hund aus dem Tierheim aufnimmt, soll erst einmal von der Hundesteuer befreit werden. Durch diese Maßnahme will Oberbürgermeister Frank Meyer die vollen Tierheime entlasten.

 Für Tierheimhunde könnte demnächst für zwölf Monate eine Steuerbefreiung gelten.

Für Tierheimhunde könnte demnächst für zwölf Monate eine Steuerbefreiung gelten.

Foto: Anke BLum

Für zwölf Monate soll von der Hundesteuer befreit werden, wer einen Hund aus dem Tierheim übernimmt. Mit diesem Vorschlag geht die Verwaltung am Donnerstag, 10. März, in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften und am Donnerstag, 31. März, in den Stadtrat.

Wenn die Politik zustimmt, gilt die Befreiung künftig für alle Hunde, die unmittelbar aus dem Tierheim Krefeld stammen oder aus einer Einrichtung, die für die Aufnahme und Betreuung von Fundtieren aus Krefeld zuständig ist (derzeit das Tierheim Moers).

„Während der Pandemie haben sich offenbar viele Menschen einen Hund angeschafft, ohne sich dauerhaft um ihn kümmern zu können oder wollen. Die meisten dieser Hunde landen im Tierheim, wo trotz der schwierigen Situation großartige Arbeit geleistet wird. Die neue Regelung soll dazu beitragen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet werden und die Hunde schnell ein neues Zuhause bekommen“, sagt Oberbürgermeister Frank Meyer, der aus der Bürgerschaft häufig auf diesen Missstand angesprochen wurde. Zu den weiteren vorgeschlagenen Änderungen zur Hundesteuersatzung gehört eine Ergänzung der Liste gefährlicher Hunde, für die ein erhöhter Steuersatz gilt. Dort wird die Rasse Alano zusätzlich aufgenommen.

(red)