Krefeld Parkverbot — mal ganz verrückt

Manfred Freitag muss fürs Falschparken auf der Hubertusstraße zehn Euro Strafe zahlen. Das entsprechende Verkehrsschild steht aber am Westwall.

Manfred Freitag musste zehn Euro für Falschparken auf der Hubertusstraße bezahlen. Abfinden wollte er sich damit lange nicht.

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Manfred Freitag ist verstimmt. Der 80-Jährige hat sich mit der Stadt angelegt. Sein Argwohn richtet sich gegen die Bußgeldabteilung des Fachbereichs Ordnung. Es geht um zehn Euro fürs Falschparken auf der Hubertusstraße. Eigentlich aber geht es für Manfred Freitag vor allem um die Umstände, wie die Strafe zustande gekommen ist.

„Mein Fehler soll es gewesen sein, ohne Parkscheibe oder Anwohnerparkausweis in einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot geparkt zu haben, obwohl das in diesem Bereich Vorschrift sein soll“, berichtet Freitag und ergänzt: „Ich bin der Letzte, der irgendwelche Bußgelder nicht zahlt, aber in diesem Fall muss ich mich schon arg wundern.“

Ereignet hatte sich der Vorfall am Vormittag des 22. September auf der Hubertusstraße zwischen Markt- und Dreikönigenstraße. Nachdem Manfred Freitag mit seinem Auto auf der Hubertusstraße in Fahrtrichtung Norden geparkt hatte, sah er sich an der Kreuzung Dreikönigenstraße/Hubertusstraße nach Sonderzeichen um, die das Parken in diesem Bereich an weitere Bedingungen geknüpft hätten. „Aber da war kein Schild, das auf Sonderregelungen — wie etwa eine Parkscheibe — hingewiesen hätte, deswegen ging ich davon aus, dass ich dort einfach stehen bleiben kann“, sagt er und geht in die Stadt.

Doch als der Rentner zu seinem Auto zurückkommt, ist ein Knöllchen hinter seine Scheibenwischer geklemmt. „Ich wollte mich damit nicht abfinden und habe Widerspruch eingelegt“, erklärt er. Sein gutes Recht. Am 22. Oktober erhält er von der Bußgeldabteilung des Fachbereichs Ordnung aber ein Schreiben, in dem dem Rentner erklärt wird, dass bei der Bewertung der Situation kein Fehler vorliegen würde und die zehn Euro Verwarngeld innerhalb der nächsten zehn Tage zu überweisen seien.

Zur Begründung heißt es, dass die Hubertusstraße in dem Bereich, in dem Manfred Freitag sein Auto geparkt hatte, zu einem Bereich gehöre, in dem Anwohner mit Ausnahmegenehmigung und Kurzzeitparker unter Auslegung der Parkscheibe zwei Stunden parken dürfen. Diese Regelung gelte für alle öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb dieser Zone, die für den ruhenden Verkehr in Betracht kommen.

Manfred Freitag gibt sich mit dieser Aussage aber nicht zufrieden, da sie immer noch nicht die Frage klärt, wo denn genau das Schild mit der entsprechenden Ausweisung dieses Bereichs auf der Hubertusstraße stehen soll. Er macht sich auf den Weg zur Hansastraße, wo die zuständige Fachabteilung ihren Sitz hat.

„Mir hat dann eine Mitarbeiterin freundlich erklärt, dass das entsprechende Schild an der Ecke Westwall/Dreikönigenstraße stehen würde“, berichtet der Krefelder. Das für seinen Sachverhalt gültige Zeichen steht also 200 Meter entfernt in einer Parallelstraße, die auch noch eine Einbahnstraße ist. „Die Mitarbeiterin sagte zudem, das Schild gelte für den ganzen Block“, erklärt Manfred Freitag, der danach lange überlegt, ob er die zehn Euro zahlen soll oder nicht.

In letzter Konsequenz zahlt er die Strafe. „Es sind in Anführungszeichen nur zehn Euro, trotzdem sollte die Stadt sich hier mal hinterfragen, ob nicht gerade für Auswärtige solch ein Schilder-Wirrwarr für mächtig Verwirrung sorgt“, kritisiert der 80-Jährige. Eine Einschätzung, die die Mitarbeiter der Ingenieurgesellschaft Stolz teilen. Die Experten aus Neuss haben für die Stadt die Parkraumsituation in der Innenstadt analysiert und halten in ihrem Fazit fest, dass die Parkbeschilderung in Krefeld unübersichtlich ist und überarbeitet werden muss. Genau das denkt sich Manfred Freitag auch.