Streit vor Arbeitsgericht Krefeld Pietta und Pinguine pokern um fünf Jahresgehälter
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Es war ein „Gütetermin“, doch weder die Krefeld Pinguine noch der bei dem Verein in Ungnade gefallene Starspieler Daniel Pietta waren erschienen, um es vor dem Krefelder Arbeitsgericht „im Guten“ zu versuchen. Beide Parteien hatten am Montag ihre Anwälte geschickt – in einem Streit, in dem es um ein paar Hunderttausend Euro gehen dürfte.
Der 33-jährige Eishockeyspieler hat seinen Verein verklagt, weil dieser ihm kein Gehalt mehr zahlen will. Dabei laufe sein Arbeitsverhältnis mit den Pinguinen noch bis Ende April 2025. Der Club hingegen steht auf dem Standpunkt, dass das Arbeitsverhältnis zum Ende April 2020 beendet wurde. Denn der jedes Jahr neu zu unterzeichnende Arbeitsvertrag sei in diesem Jahr nicht mehr unterschrieben worden.
Nach Mitteilung des Arbeitsgerichts Krefeld wird Pietta in einem von den Vertragsparteien im Jahr 2015 unterzeichneten, zehn Jahre laufenden Vertrag als Arbeitnehmer und die Pinguine als Arbeitgeber bezeichnet. In der Vereinbarung sei auch die jährliche „Nettoerwartung“ für den Kläger festgelegt. Wie hoch diese „Nettoerwartung“ ist, das wollte am Montag auch Piettas Anwalt nicht sagen. Üblich ist laut Brancheninsidern ein Jahresnettogehalt von durchschnittlich 70.000 Euro zuzüglich Wohnung plus Auto. Bei einem Starspieler wie Pietta könnte sich das Jahresnettogehalt im sechsstelligen Bereich bewegen.
Kommunikation der Streitenden nur über die Anwälte
Auch wenn dieser lange laufende Vertrag eine „Nettoerwartung“ festlegt, ist damit noch nicht automatisch gesagt, ob allein dieses Papier schon ein Arbeitsvertrag und damit Grundlage für die entsprechende Beschäftigungsdauer inclusive Gehaltsanspruch ist. Denn die Vereinbarung der Pinguine mit Pietta sieht außerdem vor, dass „der Arbeitnehmer verpflichtet ist, einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen, welcher den Statuten der Deutschen Eishockey Liga entspricht“. Dementsprechend haben die Parteien in den vergangenen Jahren jeweils für die Zeit vom 1. Mai eines Jahres bis zum 30.April des Folgejahrs befristete Arbeitsverträge unterzeichnet. In diesem Jahr aber nicht mehr.
Als Richterin Monika Lepper-Erke den Anwälten ihre rechtlichen Überlegungen präsentiert, da will auch sie sich nicht festlegen, ob schon der Zehnjahresvertrag als Arbeitsvertrag anzusehen ist. Oder ob die Abmachung wie eine Art Rahmenvertrag den Verein verpflichtet, für die Vertragsdauer alljährlich einen neuen Jahresvertrag abzuschließen. Jedenfalls gibt die Richterin zu erkennen, dass der Verein sich wohl nicht einfach auf das Auslaufen des befristeten Jahresvertrages berufen könne.
Ob es überhaupt Gespräche zwischen den Parteien gebe, um die Sache zu regeln, will sie von den Anwälten wissen. Die Anwälte verneinen. Die Richterin deutet an, dass es bei einer möglichen Einigung wohl auf eine „pekuniäre Lösung“ hinauslaufe. Das werde wohl „ein ziemlich großer Betrag“ sein. Sie als Richterin werde nicht sagen, dass das so und so viel Geld zu sein habe. Die Parteien könnten ja die Zeit nutzen, sich bis zum nächsten Gerichtstermin am 26. November zu einigen.
Piettas Anwalt Markus Goetzmann signalisiert am Rande der Verhandlung Gesprächsbereitschaft. „Mein Mandant hat mit Ausnahme weniger Wochen nie für einen anderen Verein gespielt. Ich glaube, diese gemeinsame Historie schreit danach, dass man eine Einigung findet. Es kann doch nicht sein, dass diese Beziehung durch irgendwelche Gerichtsurteile beendet werden soll.“