Gericht Pistole gezogen — Verfahren eingestellt
Im betrunkenen Zustand hatte ein 45-Jähriger jemanden mit einer Waffe bedroht.
Krefeld. Der Prozess gegen einen 45-jährigen Mann, der einen Krefelder mit einer Pistole bedroht haben soll, wird nicht fortgesetzt. Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld des Angeklagten noch am späten Freitag eingestellt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass weder die Voraussetzungen für einen Entzug des alkoholabhängigen Mannes, noch die für eine psychische Erkrankung und der damit verbundenen Unterbringung in einer Fachklinik vorlagen. Das hatte ein Sachverständiger in seinem Gutachten festgestellt.
Außerdem sei der Widerstand gegen einen Polizeibeamten bis auf eine Prellung an dessen Hand ohne weitere Verletzungsfolgen geblieben. Entscheidend für die Verfahrenseinstellung war vor allem, dass die Bedrohung eines 26-jährigen Krefelders mit der Schreckschusspistole nicht nachweisbar war. Der Angeklagte, ein Waffenliebhaber, hatte ausgesagt, dass er dem ihm bekannten Mann die Waffe nur zeigen wollte. Dieser wartete jedoch gar nicht erst ab, was der vor ihm stehende alkoholisierte Angeklagte wollte, sondern stürzte sich auf ihn, nahm ihm die Waffe ab, sperrte ihn ein und rief die Polizei. wop