Warntag NRW Im Vollrausch mit Pistole gedroht
45-jähriger Mann ist wegen Taten unter Alkoholeinfluss auffällig geworden.
Leidet der Angeklagte unter einer psychischen Störung, unter Halluzinationen oder ist er einfach ein Alkoholiker? Es geschieht nicht oft, dass ein Richter zu Beginn des Prozesses selbst noch nicht genau weiß, in welche Richtung die Ermittlung gehen soll. Das wusste schon das Amtsgericht nicht, weshalb der Fall bei der Zweiten Strafkammer landete. Der Staatsanwalt wirft ihm unter anderem vor, einen 26-jährigen Krefelder mit einer Schreckschusspistole bedroht, bei seiner Festnahme Widerstand geleistet und dabei einen Polizeibeamten verletzt zu haben. Die ausführliche Befragung des Angeklagten brachte das Gericht nicht viel weiter, weil er sich in Widersprüche verwickelte, seine Aussagen zum Teil denen aus dem ersten Prozess widersprachen. Außerdem änderte er mehrmals nach intensivem Nachfragen seine vorherigen Aussagen. Dabei wurde nicht ersichtlich, ob er log oder sich nur nicht erinnerte, weil er unter dem Einfluss von Alkohol stand.
Mehr Aufschluss ergaben die Aussagen der Zeugen. Seine Mutter gab einen Einblick in das Leben ihres Sohnes, der bei ihr im sibirischen Omsk aufwuchs. Sie schilderte, dass ihr Sohn entgegen seinen Aussagen keine Militärschule besuchte, keine militärische Karriere machte, nicht als Wachmann an einer afghanischen Botschaft diente und auch keine Kriegsverletzungen durch einen Messerstich in den Bauch und durch eine Mine am Bein erlitten habe. Die Mutter berichtete, dass ihr Sohn mit selbstgebranntem Schnaps anstatt mit Geld entlohnt wurde. Wenn er Geld hatte, habe er es stets sofort in Alkohol umgesetzt, während sie ihn durchgefüttert habe. „Er konnte mit dem Trinken nicht aufhören, trank bis er umfiel.“
Speziell seit dem letzten Jahr habe er Halluzinationen gehabt. Mutter und Sohn zogen 2002 nach Deutschland, der Sohn lebte in einer eigenen Wohnung in Krefeld. Immer wieder wurde er auffällig, wenn er trank. In der Klinik Königshof hatte er Hausverbot. 2015 kam es zu der Bedrohung mit der Schreckschusspistole, die zu den Sammlerstücken des Waffenliebhabers gehörte. Er beharrte darauf, dass er den Krefelder, den er als Sohn des Hausmeisters seiner Wohnung kannte, in seinem Büro nicht bedrohen, sondern lediglich seine Waffe zeigen wollte. Dieser wartete jedoch nicht ab, was der vor ihm stehende alkoholisierte Mann wollte, sondern stürzte sich auf ihn, nahm ihm die Waffe ab, sperrte ihn ein und rief die Polizei. Die Verhandlung wird am 5. September fortgesetzt.