Gericht Raub auf Spielhalle in Krefeld: Freispruch für 34-Jährigen

Krefeld · Einem Mann aus Krefeld ist vorgeworfen worden, eine Spielhalle in der Innenstadt ausgeraubt zu haben. Doch Zeugen sind nicht immer ein sicheres Beweismittel.

Das Gericht war von der Schuld des Mannes nicht überzeugt.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Zeugen sind vor Gericht kein sicheres Beweismittel. Wie bei allen Menschen verblassen Erinnerungen oder werden vermischt. Darum wird eine Verurteilung oft nicht auf eine einzige Zeugenaussage gestützt, sondern auch auf andere Beweise, wie etwa ein Geständnis, Fotografien oder DNA-Spuren. Am Mittwoch wurde ein 34-jähriger Mann aus Krefeld vom Landgericht vom Verdacht des schweren Raubes freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, weil er im Mai 2017 eine Spielhalle in der Innenstadt überfallen haben soll. Der Täter soll die Kassiererin mit einer antik anmutenden Pistole bedroht und Geld gefordert haben. Als sie nicht darauf reagierte, soll der Täter die Tür zum Kassenbereich eingetreten und seine Forderung wiederholt haben. Als die erstarrte Kassiererin wieder nicht reagierte, soll der Täter zwei 20 Euro-Scheine und eine Geldrolle mit Zwei-Euro-Münzen aus einer Kassenschublade genommen haben und danach auf dem Rad geflohen sein.

Identifizieren konnte den Angeklagten im Gerichtssaal niemand zweifelsfrei. Die Überfallene sagte als Zeugin aus, will den Mann aber nur anhand einer Stimmprobe erkannt haben. Eine andere Zeugin konnte den Mann ebenfalls nicht zweifelsfrei identifizieren. Das Gericht war von der Schuld des Mannes nicht überzeugt. Es sprach ihn daher gemäß des Antrags, den neben dem Verteidiger auch die Staatsanwaltschaft so gestellt hatte, frei. sp