Prozess Richterin krank: Aufschub für zwei Angeklagte
Krefeld. Zumindest einen Aufschub haben zwei Angeklagte erhalten, die sich vor dem Amtsgericht wegen gemeinschaftlichen Betrugs verantworten sollten. Sie standen wie die Zeugen vor verschlossener Tür, weil die Richterin kurzfristig erkrankt war.
Der 69-jährige Beschuldigte und sein 40 Jahre jüngerer Komplize, die einen Schrotthandel betreiben, sollen vor knapp zwei Jahren mit dem Betreiber einer Gewerbehalle in Krefeld vereinbart haben, diese zu entrümpeln. Die darin aufbewahrten Metallgegenstände aus dem Heizungs- und Sanitärbau im Wert von etwa 10.000 Euro sollten sie mitnehmen und verwerten, was sie laut Anklageschrift auch getan haben.
„Vergessen“ haben sie aber offensichtlich, die Gegenleistung zu erbringen. Die bestand aus einer besenreinen Entrümpelung der Halle und einer Ausgleichszahlung von 1500 Euro. Der Hallenbetreiber erstattete Anzeige. Auch er musste als Zeuge am Donnerstag wieder unverrichteter Dinge den Heimweg antreten. Ein neuer Verhandlungstermin ist Ende Oktober angesetzt. Red.