Sicherheit Stadt stellt vier neue Sirenen auf
Krefeld · Standorte sind in Fischeln, in Oppum, in Forstwald und in Hüls. 40 Sirenen gibt es dann in der Stadt, Ziel sind 46.
Die Stadt Krefeld erweitert aktuell ihr Sirenennetz. An vier Standorten werden Teleskopmasten aufgestellt, da in diesen Bereichen Gebäude zur Befestigung der Sirenen nicht vorhanden oder ungeeignet sind. Die neuen Standorte sind: an der Kölner Straße 730 am rückwärtigen Teil des Betriebshofes Friedhof Fischeln, an der Hauptstraße gegenüber Hausnummer 250 (ehemalige Gasübernahmestation), an Holterhöfe an der Grünfläche nördlich des Spielplatzes am Verbindungsweg zwischen Am Rotdorn und Sanddornweg, und am Hülser Friedhof neben dem Eingang Am Strathof. Mit dem Bau dieser vier verfügt Krefeld dann über 40 Sirenen im Stadtgebiet. Ziel ist der Ausbau auf insgesamt 46 Sirenenstandorte, um eine flächendeckende Beschallung des gesamten Stadtgebietes zu erreichen.
Bei der Aufstellung der Sirenen wird auf die Einhaltung des Immissionsschutzes (Lärm) geachtet. Die Fachfirma bietet elektronische Sirenen mit Leistungen bis zu 3000 Watt an. Sirenen mit größerer Leistung sind aufgrund des höheren Wirkungsgrades wirtschaftlicher, können aber wegen der Lärmimmissionen nicht überall eingesetzt werden.
Signale sollen Bevölkerung auch in geschlossenen Räumen warnen
Eine Fachplanung wird seit 2002 sukzessive fortgeschrieben. Bestandteil ist eine nach den aktuellen Regeln der Technik aufgestellte kartographische Schallausbreitungsprognose, die die bestehenden Sirenenstandorte und die physikalisch günstigen Standorte für weitere Sirenenanlagen aufzeigt.
Die Signale sollen die Bevölkerung auch in geschlossenen Räumen warnen oder nachts im Schlaf erreichen. Ein Weckeffekt für Personen, die sich in geschlossenen Räumen aufhalten, ist also ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Die Signale müssen den heutigen Standard der doppelt- und dreifachverglasten Fenster durchdringen können. Die Anlagen sind daher so zu planen, dass eine Seite
flächendeckende Beschallung von mindestens 70 Dezibel erreicht wird. Dies wiederum ist abhängig vom Standort der Sirenen und der Art der sie umgebenden Bebauung.
Erste Donnerstage im März
und September sind Warntag
Bauart, Höhe und Anordnung von Gebäuden sowie der sonstigen Topografie der Landschaft beeinflussen die Ausbreitung der Schallwellen entscheidend. Nach geltender Rechtslage in Nordrhein-Westfalen sind Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Grundstücken verpflichtet, die Anbringung und den Fortbestand von Alarmeinrichtungen ohne Entschädigung zu dulden. Diese Duldungspflicht ist Teil der grundgesetzlichen Sozialpflichtigkeit des Eigentums.
Die Sirenenanlagen in Krefeld werden routinemäßig an zwei festgelegten Tagen im Jahr einem Probebetrieb unterzogen. Die landeseinheitlichen Warntage finden am ersten Donnerstag im März und im September jeweils um 10 bis 10.15 Uhr statt. Darüber hinaus wird von den Sirenen ausschließlich bei Ereignissen Gebrauch gemacht, bei denen eine Warnung der Bevölkerung zwingend notwendig ist.