Krefeld Sozialversicherung um 127 000 Euro betrogen?

Zwei Geschäftsführer einer Abbruchfirma sind angeklagt, Arbeitnehmer pro forma als Subunternehmer beschäftigt zu haben.

Symbolbild.

Foto: Peter Steffen

Krefeld. „Schwarzarbeit“ nennt es der Staatsanwalt im Gespräch schlicht, was sich in seiner Anklageschrift gegen die beiden 53 und 50 Jahre alten Unternehmer aus Krefeld fast vornehm juristisch als Betrug der Sozialversicherung liest. Für ihr Abbruchunternehmen an der Mevissenstraße sollen sie zwischen Oktober 2008 und August 2012 in 29 Fällen der Krankenkasse Sozialbeiträge von insgesamt 127 000 Euro vorenthalten haben.

Lediglich vier Arbeitnehmer seien als geringfügig beschäftigt angemeldet gewesen. Tatsächlich seien viele in Vollzeit beschäftigt, aber pro forma als Subunternehmer geführt worden.

Aufgabe des Schöffengerichts ist es seit gestern, Licht ins Dunkel der Firmentätigkeit zu bringen. Das gestaltet sich in solchen Fällen stets schwierig, was schon damit beginnt, dass die Angeklagten zunächst nicht aussagen wollen. Das Gericht kann zwar auf Zeugen zurückgreifen, die der Zoll ermittelt und vernommen hat, die bisher aber größtenteils keine sachdienlichen Aussagen machen können.

Viele Arbeitnehmer sind nur stundenweise beschäftigt und kommen wie die Subunternehmer zumeist aus Russland und Litauen. Vor allem haben sie kaum Einblick in das Firmengeschäft.

Ein 43-jähriger Dachdeckergehilfe aus Kasachstan hat als Aushilfskraft bis zu vier Stunden am Tag für elf Euro Stundenlohn gearbeitet und wurde darüber hinaus vom Sozialamt unterstützt. Er berichtet, dass die als Subunternehmer Beschäftigten darüber geklagt hätten, dass sie ihre Werkzeuge überteuert bei ihrem Auftraggeber erwerben mussten. Sie hätten allerdings mit 13 Euro einen höheren Stundenlohn erhalten. Zwei weitere Aushilfskräfte sagten aus, dass auch diverse ausländische Selbstständige auf den Baustellen der Firma gearbeitet haben.

Das bestätigte auch ein Subunternehmer aus Krefeld mit kasachischen Wurzeln. Er kenne die Angeklagten als Landsleute aus seiner Heimat. „Es gibt jede Menge Selbstständige auf den Baustellen der Firma“, sagte er. Er selbst habe zunächst dort als Einzelunternehmer gearbeitet. Inzwischen habe er zwei Angestellte. Er melde sich auf die Ausschreibungen, und die Angeklagten würden jeweils den Arbeitsvertrag ausarbeiten.

Die Zeugenbefragungen werden fortgesetzt. Bis zum Urteil, das für den 29. Juli vorgesehen ist, sind noch zwei Verhandlungstage eingeplant.