Krefeld Spielhallen-Betreiber klagen gegen Schließungen

Krefeld · Sechs Spielhallen in Krefeld sind dicht gemacht worden. Viele weitere sollen noch folgen – einige Anbieter wehren sich jedoch.

Die Zahl der Spielhallen soll auch in Krefeld reduziert werden.

Foto: dpa/Uwe Zucchi

Bis Anfang 2019 war noch keine Spielhalle in Krefeld aufgrund der Verschärfung des Glücksspielgesetzes geschlossen worden. Nun sieht das anders aus: „Sechs Spielhallen an fünf Standorten wurden zwischenzeitlich abgemeldet“, teilte Stadtsprecher Manuel Kölker unserer Redaktion mit. Ausgehend von Mai 2017 seien in Krefeld 63 Spielhallen an 37 Standorten betrieben worden. Nach einem Konzept der Verwaltung, das auch als „Krefelder Weg“ bezeichnet wird, sollen bis 2021 die Zahl der Spielhallen auf 20 reduziert werden — das war Anfang 2018 beschlossen worden. Und das geschieht nicht ohne Gegenwehr: Derzeit muss die Verwaltung sich mit vier Klagen auseinandersetzen. „Die derzeit anhängigen vier verwaltungsgerichtlichen Verfahren richten sich gegen die Versagung von glücksspielrechtlichen Erlaubnissen für bestehende Spielhallen“, so der Stadtsprecher weiter. Das Ziel, die Zahl der Anbieter bis 2021 um 43 zu reduzieren, bleibe aber trotz des Widerstands bestehen. „Die Klagen beeinflussen die Pläne zur weiteren Umsetzung nicht“, heißt es dazu aus dem Rathaus.

„Mit Blick auf Juli 2021“ gebe es sechs weitere Bescheide „zum Abbau von Spielhallen beziehungsweise Geldspielgeräten“. Wie viele Klagen noch folgen könnten, ist unklar. „Gleichwohl muss nicht jede angestrebte Schließung ein Klagefahren nach sich ziehen“, erklärte Stadtsprecher Manuel Kölker.

Die meisten Schließungen würden aufgrund der neuen Abstandsregelung auf den Weg gebracht. Wogegen sich die Klagen konkret richten, lässt die Verwaltung mit Verweis auf die laufenden Verfahren unklar. Zum Hintergrund: Der sogenannte Glücksspielstaatsvertrag war im Jahr 2012 in Kraft getreten. Danach gab es eine fünfjährige Übergangsfrist. Ziel der Regelungen ist es, die Gefahr für Spielsucht einzudämmen. Unter anderem ist ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen festgelegt worden, auch ein Mindestabstand zu Schulen muss zum Beispiel eingehalten werden, informiert das NRW-Innenministerium auf recht.nrw.de. Demnach sind auch Mehrfachkonzessionen (etwa mehrere Spielhallen in einem Gebäude) nicht erlaubt.

Inwieweit der geplante Rückgang der Spielhallen die Einnahmen durch die Vergnügungssteuer beeinflussen, sei noch nicht abzusehen, so Stadtsprecher Kölker. Im Haushalt für 2019 wurden fast sechs Millionen Euro angesetzt. Laut Haushaltsplanentwurf 2020 sollen im kommenden Jahr fast 6,3 Millionen angesetzt werden. Die Höhe der Steuer sei abhängig von den Umsätzen der Spielhallen, nicht von deren Anzahl.