St. Josef: Pflegehelfer klagt gegen Kündigung
61-Jähriger bemängelt die MDK-Prüfkriterien.
Krefeld. Für Pflegehelfer Wolfgang Weinem kommt die fristlose Kündigung nicht überraschend. Die Caritasheime GmbH hat ihn kurzerhand entlassen, nachdem der 61-Jährige im Januar Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung von 15 Bewohnern des Altenheims St. Josef gestellt hat (die WZ berichtete). „Ich habe mir einen Anwalt genommen und der hat bereits eine Kündigungsschutzklage eingereicht“, sagt Weinem im Gespräch mit der WZ.
Für die Caritas ist der Vorwurf der fahrlässigen Tötung hingegen völlig grundlos. Geschäftsführer Hans-Georg Liegener bezieht sich dabei auf das Prüfungsergebnis der Heimaufsicht. Auch der Medizinische Dienst hat in seiner außerordentlichen Prüfung keine massiven Mängel festgestellt. Dafür aber Sofortmaßnahmen bei der Sturz- und Dekubitusprophylaxe sowie bei der Besetzung im Nachtdienst gefordert.
Weinem steht der MDK-Prüfung dennoch grundsätzlich skeptisch gegenüber. Der Prüfkatalog enthalte 400 Einzelkriterien. 320 davon seien Abfragen und Kontrollen „bürokratischer Standards“ von MDK-Vorgaben, Listen, Erfassungen und Statistiken. Allein das Josefshaus habe über 150 Standards, unter anderem zu den Themen „Flüssigkeitsbilanzierung“, „Verstopfung“ oder „Sekret absaugen“. Weinems Kritik: „Hier kontrolliert der MDK — wie in allen anderen Bereichen — nicht, ob eine realistische Umsetzung erfolgt, er kontrolliert, ob dazu ein Dokument vorliegt.“ Besser sei es, einen ganzen Tag lang eine Pflegekraft zu begleiten und Theorie und Praxis miteinander abzugleichen.
Das Josefshaus hat zwischenzeitlich Konsequenzen aus dem Treppensturz einer 101-Jährigen gezogen. Im vergangenen Jahr soll die Tür zum Treppenhaus offengestanden haben, weshalb es zum Unfall kam. Ein Stopper verhindert nun, dass die sich selbst schließende Tür am hintersten Punkt hängenbleibt.