Bockum Wilhelmshofallee: Der neue Nachbar ist nicht willkommen
Der Neubau-Plan eines Investors lässt viele Anwohner um den alten Baumbestand fürchten.
Bockum. Die Adresse hat einen guten Klang in Krefeld: Die Wilhelmshofallee ist in Teilbereichen durch Villen und großzügig geschnittene Grundstücke geprägt. Neubauten haben nicht mehr ganz so viel Platz zur Verfügung. An diesem bescheideneren Maßstab orientiert sich der Entwurf für die Bebauung eines rund 4000 Quadratmeter großen Grundstücks. Bei Nachbarn stößt das Vorhaben des Investors Kueppers Living auf Kritik.
Unmittelbar an der „alten“ Wilhelmshofallee sollen auf einer Tiefgarage mit 22 Stellplätzen nebeneinander drei Fünf-Parteien-Stadtvillen entstehen, zweigeschossig plus Staffelgeschoss. Im zurückliegenden Grundstücksbereich sind zwei großzügige Einfamilienhäuser geplant. Der Vorbescheid ist positiv, das heißt: Aus Sicht der Stadt sind alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten.
Als „massiv“ und „untypisch für die Umgebung“ empfindet hingegen Manfred Lischka das Projekt. Was ihn, seine Frau Marietta und mehrere andere Nachbarn umtreibe, sei der Verlust alten Baumbestands, sagt Lischka. 25 der 41 teils eindrucksvollen Bäume müssten nach derzeitigem Planungsstand gefällt werden, um Platz für die fünf Neubauten zu machen.
„Man kann doch nicht so planen, als gebe es gar keine Bäume“, sagt das Ehepaar. „Da kann später keine Kröte mehr wandern und keine Fledermaus ein Quartier finden. Ein gnadenloser Kahlschlag.“ Als direkte Nachbarn fürchten die Lischkas um ihren eigenen Garten mit einem alten Teich und beachtlichen Bäumen. Wie früher nicht unüblich, stehen einige Exemplare direkt auf der Grundstücksgrenze. Weil der Investor die Garagen der hinteren Einfamilienhäuser derzeit bis an die Grundstücksgrenze plant, haben die Lischkas Bedenken. „Unser alter Baumbestand ist gefährdet.“
Aus Sicht der städtischen Bauordnung gibt es keine Einwände gegen das Projekt „Stadtwaldterrassen“. Kueppers Living und Geschäftsführer Jörg Weitzel hielten alle Vorgaben ein, teilt Stadtsprecher Timo Bauermeister mit. In Gebieten ohne Bebauungsplan orientiere sich die zulässige Bebauung an der Umgebung (Paragraph 34 Baugesetzbuch).
„Die geplante überbaute Grundstücksfläche ist insbesondere mit den westlich anschließenden Nachbargrundstücken vergleichbar“, sagt Bauermeister. In der näheren Umgebung, beispielsweise Wilhelmshofallee 170, stünden bereits Baukörper, die das Maß des üblichen Einfamilienhauses überschritten.
Natur und Artenschutz, sagt Jörg Weitzel, habe er im Blick. Ein Gutachter habe ihm in einer ersten artenschutzrechtlichen Prüfung sozusagen die Unbedenklichkeit des Vorhabens bescheinigt, sofern die Schonzeiten eingehalten werden. Fällungen könnten durch Ausgleichszahlungen und Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden.
„Wir wollen im kommenden Sommer mit dem Bau beginnen.“ Kurz vorher werde das Grundstück gerodet: „Und dann bauen wir direkt los“. Mit 18 bis 20 Monaten kalkuliert er bis zur Fertigstellung.
Manfred Lischka und seine Frau wollen trotz des positiven Vorbescheids der Stadt nicht aufgeben. Sie haben als direkte Nachbarn Einspruch gegen die Pläne erhoben und erwägen, gegen das Projekt zu klagen.