Nord Brachfläche am Wilmendyk wird bebaut

Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung entstehen. Lärmschutzwand ist Pflicht.

Foto: DJ

Krefeld. Am Wilmendyk Ecke Blumentalstraße will der Eigentümer des Grundstücks ein freistehendes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichten. Der Vorbesitzer hatte die grundsätzliche Bebaubarkeit vorab prüfen lassen, weil die im bestehenden Bebauungsplan festgesetzen Grenzen möglicherweise überschritten werden. Jetzt werden sich die Bezirksvertreter Nord in ihrer Sitzung am Dienstag, 17 Uhr, in der Gaststätte des Kleingartengeländes Weyerhof mit dem Vorhaben beschäftigen.

Grund hierfür ist das Ausmaß des Hauses. Die Verwaltung hatte dem Vorbesitzer zwar in Aussicht gestellt, den Neubau größtenteils außerhalb der überbaubaren Flächen errichten zu können. Die jetzt vorgelegten Bebauungspläne für das zirka 750 Quadratmeter große Grundstück überschreiten aber bei Weitem die festgesetzen Baugrenzen. Deshalb muss laut Verwaltung nun förmlich eine Änderung zur Erweiterung der überbaubaren Fläche beantragt werden.

Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen das Bauvorhaben. Das private Grundstück liege seit Jahrzehnten ungenutzt und ungepflegt da. Allerdings ist eine maximal 4,5 Meter hohe Lärmschutzwand zur Blumentalstraße hin zu errichten. Bei deren Bau müssen die Bäume auf dem Grundstück im Kronen- und Wurzelbereich geschützt werden. Einwände gegen die Änderung des Bebauungsplanes gibt es keine von den betroffenen Anwohnern.