Bockum: Radler passieren Brücke auf eigene Gefahr
Weil die Geländer der Übergänge im Stadtwald zu niedrig sind, hat die Stadt Warnhinweise aufstellen.
Krefeld. Der Richtlinie, um die es geht, hat einen sperrigen Titel. Und wer sie liest, versteht erst einmal: Nichts. Von Kurzpfosten-Füllstabgeländern und Seilschikanen ist da die Rede, von Anschlagkonstruktionen und Bewegungsnullpunkten. Doch genau diese Richtlinie, die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV- ING) Teil 8 Bauwerksausstattung-Abschnitt 4 Absturzsicherungen“, ist der Grund, warum vor den Brücken im Stadtwald jetzt neue Schilder stehen. Auf ihnen weist die Verwaltung Spaziergänger und Radler darauf hin, dass sie die Übergange auf eigene Gefahr benutzen.
Denn laut ZTV-ING Teil 8, herausgegeben von der Bundesanstalt für Straßenwesen, müssen „Fußgänger-Rückhaltesysteme“, so heißen Brückengeländer offiziell, neben Geh- und Radwegen eine bestimmte Mindesthöhe vorweisen. Das ist nicht neu. Neu ist allerdings, dass diese Mindesthöhe jetzt 1,30 Meter betragen muss. Die Brücken im Stadtwald, aber auch die rund um Burg Linn, unterschreiten diese Vorgabe um bis zu 30 Zentimeter. Macht auf den ersten Blick gar nichts, denn: „Alte Brücken genießen Bestandsschutz“, erklärt Manuel Kölker vom Presseamt. Erst wenn die Stadt die Brücke ohnehin saniere, müsse sie das Geländer aufstocken.
Unabhängig davon kann die Stadt allerdings in Haftung genommen werden, sollte eine Windbö einen Radler zufällig über das zu niedrige Geländer wehen, oder ein Spaziergänger beim Betrachten der Landschaft versehentlich den Halt verlieren. Das sei zwar in den vergangenen Jahren noch nie vorgenommen, weiß Kölker. Dennoch ist die Stadt gerne auf der sicheren Seite, und überlässt es dem Spaziergänger, die Verantwortung für seine Sicherheit zu tragen. olf