Gericht Streit um Hund in Krefeld eskaliert
Krefeld · Den schwarz-weißen Border Collie mit dem Namen „Milo“ soll ein 67-jähriger Angeklagter mit Gewalt für seine Tochter von ihrem Ex-Freund zurückgeholt haben. Bewiesen werden konnte das dem Mann aber nicht.
Geht eine Beziehung in die Brüche, gibt es oft einigen Streit über Dinge, die beiden Partnern viel bedeuten. Das kann das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, das Haus oder auch der Inhalt des Bankkontos sein. Emotionale Bindungen gibt es aber natürlich auch zu den Haustieren.
Ein solcher Streit hat am Mittwoch das Krefelder Amtsgericht beschäftigt. Es ging dabei um den schwarz-weißen Border Collie mit dem Namen „Milo“. Den soll ein 67-jähriger Angeklagter mit Gewalt für seine Tochter von ihrem Ex-Freund zurückgeholt haben. Bewiesen werden konnte das dem Mann aber nicht. Er wurde nach mehreren Zeugenaussagen freigesprochen.
Das Gericht hat sich häufiger mit dem Konflikt beschäftigt
Der Konflikt hat das Amtsgericht schon mehrmals beschäftigt, allerdings nicht nur die Straf-, sondern auch die Zivilabteilung. Denn dort hatten die Tochter des Angeklagten und ihr Ex-Partner darüber gestritten, wer denn nun Eigentümer des Tieres ist. Gewonnen hatte dieses Verfahren die Tochter.
Allerdings wollte ihr Ex-Freund den Hund trotzdem nicht herausgeben und übergab ihn sogar an einen Bekannten, um ihn dem Zugriff des schon beauftragten Gerichtsvollziehers zu entziehen. Der Plan hat bis dahin wohl auch funktioniert. Dafür hatte er selbst ein Strafverfahren am Hals, welches allerdings laut einer Gerichtsprecherin gegen eine geringe Geldbuße eingestellt wurde.
Der angeklagte Vater und die Tochter hatten in ihrer Verzweiflung einen Privatdetektiv beauftragt, der den Hund schließlich bei dem Bekannten aufstöberte. Bei einem Spaziergang an der Rheinpromenade am Abend des 19. September 2019 soll der Angeklagte mit mehreren Mittätern den Ex-Partner der Tochter, dessen Bekannten sowie den Hund eingekreist und versucht haben, den Männern die Leine zu entreißen. Dabei sollen zumindest bei dem Bekannten zwei Finger umgeknickt sein. Letztlich konnten die Zeugenaussagen diese Version aber nicht soweit stützen, dass es dem Gericht zu einer Verurteilung reichte.
Border Collie „Milo“ ist zwischenzeitlich auch zurück bei seiner rechtmäßigen Eigentümerin.