Hochdahl Teilerfolg im Fernwärme-Streit
Erkrath. · Das Landgericht hat festgestellt, dass der 1966 geschlossene Fernwärme-Vertrag wegen überlanger Laufzeit wettbewerbswidrig ist. Die Stadt rückt damit ihrem Ziel einer Übernahme des Fernheizwerks näher.
Zuletzt hatte die Landeskartellbehörde angekündigt, die Fernwärmepreise in Hochdahl erneut zu überprüfen – eine Nachricht, die tausende Fernwärmekunden in Hochdahl aufhorchen und auf späte Gerechtigkeit hoffen ließ. Die „Aktion gerechte Fernwärmepreise“ sei damit einen Schritt weiter, meldetet deren Initiator, die freie Wählervereinigung „Bürger mit Umweltverantwortung“ (BmU).
Jetzt konnte Erkraths Stadtverwaltung, die seit längerem gegen den Netzbetreiber Innogy klagt, zumindest einen Teilerfolg erringen. Wie das Landgericht Düsseldorf nun festgestellt habe, wurde der seit 1966 bestehende Vertrag zur Fernwärmeversorgung in Hochdahl nicht über den 30. April 2017 hinaus verlängert und habe demnach keine Gültigkeit mehr, meldet sie.
Die Stadt sei damit in ihrer Position bestätigt worden, dass der Vertrag mit Innogy seit Mai 2017 wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkungen beendet sei. In dem Teilurteil, gegen das Innogy in Berufung gehen könne, werde aber lediglich die Frage der Wettbewerbswidrigkeit zugunsten der Stadt entschieden. Weitere Klagepunkte würden bis zur Rechtskraft dieser Streitfrage einvernehmlich zurückgestellt.
Bürgermeister: „Gutes Signal“
für Fernwärme-Haushalte
„Dieses Teilurteil ist ein überfälliges, gutes Signal für alle Fernwärme-Haushalte. Wir hoffen nun, dass es rechtskräftig wird und werden daran arbeiten, eine günstigere Versorgung zu erreichen und das Netz energieeffizient zu gestalten“, sagt Erkraths Bürgermeister Christoph Schultz.
Das seit 2017 laufende Verfahren war auf einstimmigen Beschluss aller damaligen Ratsfraktionen hin eingeleitet worden. Hintergrund: Rund 1500 Einfamilienhäuser, 6700 Wohnungen und 200 gewerbliche Kunden in Hochdahl werden von Innogy mit Fernwärme versorgt. Die Anwohner haben keine Wahl: Beim Bau der Trabantenstadt wurden keinerlei Gasleitungen verlegt, in den Grundbüchern der Einfamilienhäuser ist ein Anschlusszwang festgeschrieben. Die Stadt möchte diesen Zustand beenden und klagt vor dem Düsseldorfer Landgericht auf Rückgabe des Fernwärmenetzes.
Erfreut zeigten sich auch Bündnis 90/Die Grünen über das Teilurteil. Mit dem Urteil stelle das Gericht fest, dass der 1966 zwischen der damaligen Entwicklungsgesellschaft Hochdahl (EGH) und der Esso AG geschlossene Vertrag wegen der überlangen Laufzeit von mehr als 60 Jahren wettbewerbswidrig sei. Spätestens 2017 sei dieser deshalb ausgelaufen und die Stadt habe einen Anspruch auf Übernahme des Fernheizwerkes. „Das Urteil ist ein wichtiger Schritt hin zur Übernahme der Fernwärmeversorgung. Wir sind damit unserem Ziel, die Wärmeversorgung in Hochdahl preisgünstiger und umweltfreundlicher zu gestalten, erheblich nähergekommen“, unterstreicht der Erkrather Grünen-Sprecher Peter Knitsch.