Velbert/Wuppertal. Ehepaar missbrauchte vierjährige Tochter

Velbert/Wuppertal. · Das Landgericht in Wuppertal hat eine angeklagte Velberter Mutter (33) für sexuellen Missbrauch einer eigenen Tochter verurteilt. Die Frau hatte 2013 sich selbst und ihren inzwischen verstorbenen Ehemann als den Haupttäter angezeigt.

Das Landgericht verurteilte die Mutter zu einer Bewährungsstrafe.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Das Mädchen war während des Übergriffs vier Jahre alt. Die Richterinnen und Richter in Wuppertal urteilten ausnahmsweise milde, wegen der Gesamtumstände der Tat. Die nicht vorbestrafte Frau braucht ein Jahr und sechs Monate Haft nicht zu verbüßen, sondern erhält Bewährung. Im Prozess hatte sie geschwiegen. Der vorsitzende Richter stellte klar: „Der eigentliche Täter ist tot. Wenn der hier gesessen hätte, wäre das eine ganz andere Situation.“

Der verstorbene Mann war Mitangeklagter gewesen. Beide Töchter der Frau stammen aus früherer Ehe. Laut Urteil forderte der Mann die damals 25 Jahre alte Angeklagte im Januar 2013 auf, die damals Vierjährige ins Schlafzimmer dazu zu holen. Er wolle sexuelle Handlungen vornehmen. Die Mutter sei dem gefolgt und habe sich beteiligt. Das soll der Mann gewünscht haben. Später habe sie das Kind zurück ins Kinderzimmer gebracht. Die Erwachsenen hatten drei Monate zuvor geheiratet.

Die Anklage beruht auf Angaben der Angeklagten. Nach der ersten Anzeige der Frau bei der Polizei entzog das Jugendamt ihr sofort beide Kinder.

Das war zwei Monate nach der Tat. Im Lauf der Ermittlungen widerrief die Frau ihr Geständnis. Das Gericht stützt sein Urteil deshalb auf die Aussagen zweier Polizistinnen: Vor ihnen hatte die Angeklagte die belastenden Angaben gemacht. Fazit des Gerichts: „Das waren detailreiche Schilderungen.“ Die Frau könne sich das nicht ausgedacht und so erzählt haben.

Anhand von Zeugenaussagen und Unterlagen geht das Gericht davon aus, dass die Frau psychisch schwer belastet war - durch den Tod ihres ersten Partners, durch einen neuen Mann, der sie unter Druck setzte und von dem sie finanziell abhängig war: „Sie musste tun, was er wollte.“ So habe sie es zumindest erlebt. Vorübergehend sollen beide Erwachsenen gleichzeitig in einer psychiatrischen Klinik behandelt worden sein.

Strafschärfend werteten die Richterinnen und Richter das Schicksal der Kinder: „Beide haben ihre Mutter verloren und befinden sich in psychologischer Behandlung.“

Eine Staatsanwältin hatte das Verhalten der Angeklagten als „erbärmlich“ gewertet. Die Angeklagte kann Revision einlegen.