Großprojekt am E-See Streit um Surfpark in Krefeld: Gegner wollen weiter klagen

Krefeld · Die Gegner des geplanten Surfparks in Krefeld wollen sich durch das von der Stadt vorgelegte Rechtsgutachten nicht abschrecken lassen. Werden die Planungen nicht eingestellt, soll eine Klage folgen.

Björna Althoff hält an der Klage gegen den Surfpark fest.

Foto: Andreas Bischof

Die organisierten Surfpark-Gegner wollen sich auch durch das jetzt von der Stadt vorgelegte Rechtsgutachten, das dem Großprojekt am Elfrather See gute Realisierungschancen einräumt, nicht schrecken lassen. „Dieses Gutachten bestätigt in weiten Teilen unsere Auffassung, die Auslegung der Rechtspflichten der Gemeinde zur Abweichung vom eigenen Klimaschutzkonzept halten wir nicht für vertretbar“, wird Anwältin Roda Verheyen von ihren Auftraggebern rund um Björna Althoff (Fridays for Future) in einer Pressemitteilung zitiert. Den Bebauungsplan zu erlassen, bleibe trotz des Gutachtens ein rechtliches Risiko, sowohl für die Stadt als auch für den Investor.

Dass der Klimaschutzbelang bei Bauvorhaben nicht per se Vorrang gegenüber sämtlichen anderen Belangen habe, sei klar. Das neue Gutachten missachte jedoch, dass dem Klimaschutz unter den heutigen Rahmenbedingen „ein relativ sehr hohes Gewicht zukomme“, so Althoff. Die Surfpark-Gegner bleiben bei ihrer Einschätzung, „dass die vorhersehbaren Ergebnisse auch durch Nachbesserungen nicht dazu führen werden, einen materiellrechtlich vertretbaren und abwägungsfehlerfreien Satzungsbeschluss herbeiführen zu können“, so Althoff. Ergo raten der BUND Krefeld, die Bürgerinitiative BIENE und Fridays for Future Krefeld dem Stadtrat weiterhin, die Planung sofort einzustellen und einen Satzungsbeschluss abzulehnen. Sollte der Rat jedoch den Satzungsbeschluss für den Surfpark-Bebauungsplan absegnen, werde die Kanzlei von Roda Verheyen „unmittelbar folgend einen Normenkontrollantrag mit einstweiliger Anordnung“ stellen. Zugleich würden die Anti-Surfpark-Initiativen zeitgleich beginnen, eine weitere Spendenkampagne für die Kosten des Klageweges zu starten. A.S.

(A.S.)