Teppichhandel: Quartett auf Anklagebank

Krefelder sollen Ware zu teuer verkauft haben.

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Krefeld. Vier Krefelder, darunter ein Vater und zwei Söhne, müssen sich vor der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts wegen gewerblichen und bandenmäßigen Betrugs verantworten. Sie sollen in unterschiedlicher Besetzung minderwertige Teppiche zu stark überhöhten Preisen verkauft haben. Außerdem wird zwei der Angeklagten vorgeworfen, Sozialleistungen in Höhe von 14.000 Euro erschlichen zu haben.

Zwischen November 2009 und Juni 2011 sollen die Beschuldigten anhand einer Telefonliste vornehmlich Käufer gesucht haben, die alt oder krank sind. So finden sich unter den mutmaßlich Geschädigten ein 78-Jähriger sowie eine krebskranke und eine demenzkranke Frau, besonders leichte Opfer. Die Käufer sollen mit einem Geschenk geködert worden sein: einen Teppich als Zugabe, sofern sie mindestens ein Exemplar erwerben. Auf diese Weise sollen in 20 Fällen Teppiche für insgesamt 13.000 Euro verkauft worden sein.

Die vier Anwälte der Angeklagten bestreiten, dass in den meisten Fällen ein Betrug vorliege. Zwar seien — wie in dieser Branche üblich — zunächst Mondpreise verlangt worden, aber nach dem ebenso erwarteten Verhandeln letztlich Preise vereinbart worden, deren Handelsspanne sich nicht von der bekannter Teppichhäuser unterscheide. Bei Räumungsverkäufen seien zum Beispiel 80 Prozent Ermäßigung normal. Auch sei den Käufern keine exklusive Qualität vorgetäuscht worden.

Außerdem sehen die Anwälte Korrekturbedarf beim Vorwurf des Erschleichens von Sozialleistungen, weil sich die Gesamtsumme aufgrund eines eingestandenen Berechnungsfehlers des Jobcenters auf 4000 Euro reduziert habe.

Diese strittigen Punkte sollten in einem Vorgespräch mit Gericht und Staatsanwalt geklärt und möglicherweise in der Anklageschrift berücksichtigt werden. Erst danach seien die Mandanten zur Aussage bereit. Weil der Staatsanwalt erkrankt ist, vertagte sich das Gericht auf den 30. September. Weitere Termine sind der 2. und 9. Oktober. wop