Teurer Prozess für SWK
Konzern unterliegt vor dem Landesarbeitsgericht und muss einen gekündigten Geschäftsführer wieder einstellen.
Krefeld. Was am 8. Februar 2010 an der St. Töniser Straße passierte, glich einem Paukenschlag: Der Stadtwerke-Aufsichtsrat sprach auf Drängen des Vorstandes den beiden Geschäftsführern ihrer Tochter EGK (Entsorgungsgesellschaft Krefeld, Betreiberin der Klär- und Verbrennungsanlage) die fristlose Kündigung aus. Elf Monate später, vergangenen Mittwoch, kam es erneut zum Paukenschlag, diesmal aber im Landesarbeitsgericht in Düsseldorf: Die SWK verloren den Prozess gegen Gerhard Mützenich in einer selbst vom Kläger nicht erwarteten Deutlichkeit. Eine Revision ließ die 12. Kammer nicht zu (Aktenzeichen 12 Sa 1411/10).
Mützenich muss wieder eingestellt werden, sein Gehalt rückwirkend zum 8. Februar 2010 und bis zu seiner Pensionierung in fünf Jahren gezahlt werden: Das allein macht rund 1,2 Millionen Euro aus. Dirk Sievert, 64 Jahre alt, hatte sich auf einen Vergleich eingelassen, denn zurück zu den SWK wollte er keinesfalls. „Krefeld ist für mich von jetzt an terra incognita“, meinte er nach dem Rauswurf gegenüber der WZ.
Dirk Sievert und Dr. Gerhard Mützenich waren angeblich gefeuert worden, weil sie den SWK-Vorstand nicht rechtzeitig über die Schrottdiebstähle informiert hatten, mit denen ein halbes Dutzend EGK-Mitarbeiter ihre gemeinsame Partykasse aufgefüllt hatten (die WZ berichtete). Sechs Jahre lang sollen die Beschäftigten Schrott am Unternehmen vorbei „schwarz“ verscherbelt haben. Hochgerechneter Schaden: 35 000 Euro. Die EGK-Bosse feuerten Verdächtige und schalteten die Staatsanwaltschaft ein. Ein Betriebsrat steckte den SWK-Vorständen den Vorgang.
Tatsächlich war das Verhältnis zwischen Sievert und Mützenich einerseits und den SWK-Vorständen Martin Cirener und Carsten Liedtke andererseits vor allem seit der Sitzung des EGK-Beirates vom 7. Dezember 2009 gestört. In dieser Sitzung (das Protokoll liegt der Redaktion vor) führte Liedtke aus, dass das Betriebsergebnis für die EGK-Geschäftsjahre 2009 und 2010 um 2,4 Millionen Euro geringer ausfalle, weil „mittlerweile eine Änderung der Preisvereinbarung zwischen EGN und EGK abgestimmt“ worden sei. Dies sei, „wie im SWK-Konzern üblich“, deshalb nicht in die Wirtschaftspläne 2009 bis 2013 eingeflossen, weil die Vereinbarung „nach September des laufenden Geschäftsjahres abgeschlossen worden ist.“
Übersetzt heißt das: Die Müll- und Klärschlammverbrenner und Stromerzeuger von der Parkstraße mussten die Entsorgungsgesellschaft Niederrhein (EGN) subventionieren. Das Geschäft mit Müll und Schrott lief nämlich nicht mehr so gut wie zu Trienekens- und RWE-Zeiten. Doch diese Geldverschiebung wollten Sievert und Mützenich nicht mitmachen.
Allein die Anwaltskosten für Dirk Sievert beliefen sich nach WZ-Informationen auf 137 000 Euro, die von seiner Rechtsschutzversicherung übernommen wurden. Für die Stadtwerke, die sich einer Düsseldorfer Kanzlei bedienen, fällt die Rechnung weit höher aus. Sie sollen bislang — Schätzungen zufolge eine halbe Million Euro gezahlt haben. Die SWK-Stellungnahme war gestern kurz: „Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen“, richtete Unternehmenssprecherin Dorothée Winkmann aus, „wir prüfen zur Zeit eine Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Revision. Weitere Angaben kann ich nicht machen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.“ Der Anwalt verdient weiter.