Wahltag: Krefelder haben vier Stimmen
Am 25. Mai werden Stadtrat, Europaparlament, Bezirksvertretungen und Integrationsrat gewählt.
Krefeld. Am 25. Mai haben rund 180 000 Krefelder die Qual der Wahl: Bis zu vier Stimmzettel dürfen sie in den Kabinen ausfüllen: für die Europawahl, für den Stadtrat für die Bezirksvertretungen und für den Integrationsrat. Doch nicht für alle gelten die gleichen Spielregeln. Das macht die Sache auch für das Organisationsteam im Wahlamt zur Herausforderung. Dessen Mitarbeiter Hans-Jürgen Neuhausen spricht von einem „Großkampftag“.
„Zum ersten mal finden Europa- und Kommunalwahlen an einem Tag statt“, sagt Neuhausen, „und zum ersten Mal wird der Integrationsrat gewählt“. Die Stimmbezirke und die 154 Wahllokale sind für alle gleich, ebenso die Öffnungszeiten von 8 bis 18 Uhr. Und bei jeder Wahl hat man jeweils nur eine Stimme.
Doch damit hören die Gemeinsamkeiten schon auf. Für die Europawahl ist die Einreichungsfrist für Kandidaten am Rosenmontag schon abgelaufen. In dieser Woche wird in Berlin über die Zulassung entschieden. Voraussichtlich werden 24 Parteien und Gruppierungen in NRW antreten, sagt Neuhausen.
Wahlberechtigt sind alle deutschen und EU-Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind. EU-Bürger, die noch nicht ins deutsche Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen dies bis zum 4. Mai beantragen. In Krefeld sind 168 000 wahlberechtigt, davon 12 000 EU-Bürger. Die Wahlbeteiligung lag 2009 bei 39,1 Prozent.
Zur Kommunalwahl haben derzeit zwölf Parteien und Wählergruppen ihre Teilnahe angekündigt: CDU, SPD, FDP, Grüne, Linke UWG, Abi 2014, KK AfD, Die Partei, Piraten und NPD. Für die Kommunalwahl können allerdings noch bis zum 7. April Wahlvorschläge eingereicht werden. Am 16. April entscheidet der örtliche Wahlausschuss dann darüber, wer zugelassen wird. 29 Ratswahlbezirke sind zu besetzen und neun Bezirksvertretungen.
Wahlberechtigt sind deutsche und EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und mindestens 16 Tage vor der Wahl in Krefeld mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Das sind 181 500 Wahlberechtigte, 169 000 davon Deutsche. EU-Bürger müssen keinen gesonderten Antrag stellen, da sie über den Wohnsitz erfasst sind. Die Wahlbeteiligung 2009 betrug 48,7 Prozent.
Der Integrationsrat ist ein neues Gremium, das gesetzlich vorgeschrieben ist und in Krefeld den bisherigen Integrationsausschuss ersetzt. Dieser hatte neun direkt gewählte Mitglieder und zehn vom Rat entsandte. Beim Integrationsrat ist es andersherum.
Wählbar sind alle wahlberechtigten Krefelder Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz hier haben. Die Frist endet ebenfalls am 7. April. Wählen dürfen allerdings nur nicht Deutsche oder Deutsche, die eine weitere ausländische Staatsbürgerschaft besitzen. Das sind rund 40 000. Eingebürgerte Deutsche müssen bis 13. Mai einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 22. April und 4. Mai verschickt. Das Briefwahlbüro öffnet ab 28. April. Anträge kann man auch über das Internetangebot der Stadt stellen. Am Wahlabend gibt es eine Ergebnispräsentation im Rathausfoyer. Ausgezählt wird zunächst die Europawahl, dann Rat und dann Bezirksvertretungen. Die Integrationsratswahl ist erst am folgenden Tag an der Reihe. Gesucht werden noch Wahlhelfer. Auf die wartet ein langer Abend.