Kosten Was die Krefelder 2019 für Müll und Straßenreinigung zahlen müssen

Krefeld · Wichtige Gebühren steigen zum 1. Januar um bis zu neun Prozent. Gute Nachrichten gibt es zum Winterdienst.

Dadurch, dass die Kosten der GSAK steigen, werden die Gebühren angehoben.

Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Größere Mengen Müll, steigende Personalkosten bei der Gesellschaft für Straßenreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld (GSAK), immer mehr Urnen- statt Sargbestattungen – das alles sind Ursachen dafür, dass die Gebühren zum 1. Januar steigen. Der Stadtrat hat die neuen Sätze in dieser Woche beschlossen. Die Gebühren im Überblick:

Müll

Die Kosten der GSAK werden laut Beschlussvorlage des Stadtrats um rund 1,3 Millionen Euro steigen. Auf der Grundlage dieser Kalkulation werden die Gebühren im Schnitt um 3,47 Prozent angehoben. Das bedeutet im einzelnen:

60 Liter, 14-tägige Abholung: 119,28 statt 114,96 Euro (Benutzertransport)

60 Liter, 14-tägige Abholung: 157,92 statt 153,60 Euro (Mannschaftstransport)

120 Liter, 14-tägige Abholung: 240,96 statt 232,20 Euro (Benutzertransport)

120 Liter, 14-tägige Abholung: 279,60 statt 270,84 Euro (Mannschaftstransport)

120 Liter, wöchentliche Abholung: 477 statt 459,84 Euro (Benutzertransport)

120 Liter, wöchentliche Abholung: 554,28 statt 537 Euro (Mannschaftstransport)

240 Liter, wöchentliche Abholung: 791,76 statt 763,32 Euro (Benutzertransport)

240 Liter, wöchentliche Abholung: 869,04 statt 840,48 Euro (Mannschaftstransport)

Beim Mannschaftstransport wird die Tonne vom Haus geholt und anschließend wieder zurückgebracht. Beim Benutzertransport stellen die Bürger die Tonne an den Straßenrand.

Biotonne

Beim Bioabfall steigen die Kosten aus den genannten Gründen ebenfalls, hier gehen die Beteiligten aber davon aus, dass die Gebühreneinnahmen dies decken. Deshalb bleiben die Sätze 2019 auf dem Niveau, das 2013 festgelegt wurde.

Friedhöfe

Die Kosten dieses Bereichs werden zu knapp 90 Prozent aus Gebühren finanziert, den Rest übernehmen Stadt und Bund. Aus den veränderten Gewohnheiten und den steigenden Kosten ergibt sich ein Gebühren-Plus von durchschnittlich 0,32 Prozent. Bespiele: Sargbestattungen werden 2019 einen Euro teurer sein und 977 Euro erfordern. Die Ausgaben für eine Urnenbestattung gehen um sieben Euro nach oben auf 323 Euro, die Gebühren für die Bestattung auf einem Aschestreufeld liegen künftig bei 388 statt 379 Euro. Die Rechnung für die Nutzungsrechte einer Reihengrabstätte wird 1354 statt 1350 Euro betragen.

Winterdienst

Das Kommunalabgabengesetz schreibt vor, dass Überschüsse innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden müssen. Deshalb sinken beim Winterdienst die Gebühren in der Klasse 1 um rund 20 Prozent (1,22 statt 1,53 Euro) und in der Klasse 2 um knapp 16 Prozent (0,37 statt 0,44 Euro). Die Gebühren der Winterdienstklasse 3 (0,11 Euro) ändern sich nicht.

Straßenreinigung

Grundstückseigentümer müssen sich auf Gebühren einstellen, die im Schnitt 2,6 Prozent höher liegen als 2018 – abhängig von der Reinigungsklasse und der Frage, ob es sich um eine Anliegerstraße, eine Straße mit innerörtlicher oder überörtlicher Bedeutung handelt. Einige Bespiele: Je Frontmeter werden für eine Anliegerstraße in der Reinigungsklasse 1 nun 68,60 statt 66,85 Euro und in der Reinigungsklasse 2,94 statt 2,87 Euro fällig. Bei den innerörtlich bedeutenden Straßen reicht das Spektrum von 61,74 statt 60,20 Euro bis zu 2,65 statt 2,58 Euro. Bei den überörtlich bedeutenden sind es 54,88 statt 53,48 Euro und 2,35 statt 2,29 Euro.

Abwasser

In diesem Bereich gibt es eine Konstante und zwei Erhöhungen um jeweils knapp neun Prozent. Für Schmutzwasser bleiben die Gebühren bei 3,39 Euro pro Kubikmeter. Für Niederschlagswasser steigen sie auf 1,14 Euro pro Kubikmeter, bei Grundwasser auf 1,63 Euro pro Kubikmeter.

Wertstoffhof

Die GSAK differenziert den angelieferten Müll künftig stärker und hat verschiedene Preise dafür entwickelt. Für Rest- und Sperrmüll, Altreifen und unbehandeltes Holz bleiben die Entgelte gleich. Sie reichen von sieben Euro für eine Kofferraumladung bis zu 63 Euro für einen vollgepackten Van oder Kleinbus. Für gemischte Bau- und Abbruchabfälle wird künftig der jeweils doppelte Betrag fällig, die Ausgaben für Bauschutt liegen bei der Hälfte der bisherigen Summe.