Weiße Weste für Gregor Kathstede
Die Bezirksregierung sieht früheren Fachbereichsleiter als Hauptverantwortlichen der Panne an.
Krefeld. Die Bezirksregierung hat in einem Schreiben an die SPD-Fraktion klargestellt, wer aus ihrer Sicht die Verantwortung für die schwere Finanzpanne bei der Stadtverwaltung zu tragen hat: Der frühere Leiter des Fachbereichs Zentrale Finanzsteuerung und Liegenschaften und nicht Ex-Kämmerer Manfred Abrahams oder Oberbürgermeister Gregor Kathstede (beide CDU).
Die SPD hatte das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten zu den Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung an Regierungspräsidentin Anne Lütkes (Grüne) übersandt. Laut den Ausführungen einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei ist Oberbürgermeister Gregor Kathstede als Hauptverantwortlicher anzusehen. Doch das ändert nichts an der Rechtsauffassung, die Lütkes bereits im September kundgetan hatte: „Die Ergreifung möglicher disziplinarischer Schritte gegen den Oberbürgermeister der Stadt Krefeld halte ich auch nach einer erneuten rechtlichen Prüfung (. . .) für nicht angezeigt“, so die Regierungspräsidentin in dem Schreiben, das der WZ vorliegt. Das zuständige Dezernat der Behörde hat sich vor allem mit der Frage befasst, ob der Oberbürgermeister laut Gemeindehaushaltsverordnung als Verantwortlicher der Finanzbuchhaltung anzusehen ist.
Nach Rechtsauffassung der Bezirksregierung ist das nicht der Fall. Auch der Kämmerer sei Aufsicht, nicht aber der Gesamtverantwortliche. Der sei der Leiter des Fachbereichs gewesen, der kurz nach Bekanntwerden der Finanzpanne seinen Stuhl hatte räumen müssen.
Den Vorwurf, Kathstede persönlich habe Vorschriften erlassen müssen, die vom Gesetzgeber eingefordert aber nicht umgesetzt worden waren, weist Anne Lütkes zurück. „Die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs obliegt primär der Arbeitsebene (Amtsleitung).“ Hierzu gehöre auch die Erstellung von Dienstanweisungen zum Sicherheitsstandard.
Insgesamt, so stellt die Regierungspräsidentin angesichts der erhobenen Vorwürfe gegen Gregor Kathstede fest, sei keine ahndenswerte Pflichtverletzung zu erkennen. Auch ein Organisationsverschulden schließt sie aus. Dass der Oberbürgermeister den Rat nicht umfassend und frühzeitig informiert haben soll, kann Anne Lütkes ebenfalls nicht erkennen: Zum einen sehe das Gesetz keinen zeitlichen Rahmen vor. Zum anderen dürfen ihm „zuzugestehen sein, dass er, sobald ihm bestimmte Sachverhalte vorgetragen werden, zunächst einmal die Fakten ermitteln und überprüfen lässt“. Er sei auch der Frage, ob der Fehlbuchung systemische Fehler zugrunde lagen, nachgegangen.